h1. Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz Gültig ab: _9. November 2011_ Die Arbeitsgruppen sind Dienstleistungseinheiten der Piratenpartei Schweiz. Sie sind beauftragt, im Sinne von Artikel 12 der "Statuten":http://www.piratenpartei.ch/statuten der _Piratenpartei Schweiz_, eine leistungsfähige Organisation aufzubauen und gemäss Ihres Auftrages zu betreiben. # *Bezeichnungen* ## Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet. # *Mitglieder* ## Es gibt keine Beschränkung der Mitgliedschaft für die Arbeitsgruppe. ## Die Arbeitsgruppe ist beauftrag ein Mitgliederregister zu führen und dies aktuell zu halten. ## Sitzungen der Arbeitsgruppe finden möglichst regelmässig statt, mindestens aber einmal im Jahr. Sie sind rechtzeitig angekündigt. Die Mitglieder sind angehalten daran teilzunehmen. ## Die Arbeitsgruppe kann ein Mitglied mit 2/3-Mehr der anwesenden Mitglieder aus der Arbeitsgruppe ausschliessen. Ein solcher Entscheid kann vor dem Vorstand angefochten werden. # *Struktur* ## Jede Arbeitsgruppe erhält ein eigenes Pflichtenheft. Um den Auftrag effizient zu erfüllen, hat sie über die Organisations- und Entscheidungsstruktur selber zu entscheiden. ## Die Struktur muss, vorzugsweise zu Beginn des Vereinsjahres, von der Arbeitsgruppe bestätigt oder neu ausgehandelt werden. Es müssen mindestens 2/3 der AG-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. ## Die Änderung der Struktur und des Entscheidungsprozesses muss innert 48 Stunden dem Koordinator per Mail gemeldet und auf der Projektseite der Arbeitsgruppe publiziert werden. ## Strukturen und Entscheidungsprozesse sollen so gestaltet sein, dass die Arbeitsgruppe immer handlungsfähig ist. # *AG-Leiter* ## Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet einen AG-Leiter zu bestimmen. ## Der AG-Leiter wird am Beginn des Vereinsjahres durch die Arbeitsgruppe neu bestimmt. ## Über die Befugnisse und Kompetenzen der AG-Leiter entscheidet die Arbeitsgruppe. ## Der AG-Leiter ist der Ansprechpartner für alle Auftraggeber und den Koordinator. ## Nur ein AG-Leiter kann einen Budget-Antrag einreichen. ## Jeder Wechsel des AG-Leiters muss innert 48 Stunden dem Koordinator per Mail gemeldet und auf der Projektseite der Arbeitsgruppe publiziert werden. # *Auftrag* ## Der Vorstand erlässt ein Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe. Dieses umfasst inbesondere den Auftrag der Arbeitsgruppe. ## Das Pflichtenheft kann die in diesem Dokument festgelegten Rechte erweitern oder einschränken. ## Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet, die ihr aufgetragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. # *Auftraggeber* ## Jede Arbeitsgruppe darf nur im Auftrag handeln: ### Auftrag gemäss Pflichtenheft ### Auftrag von Auftraggeber ## Ein Auftraggeber kann sein: ### Vorstandsmitglied Piratenpartei Schweiz. ### Vorstandsmitglied einer kantonale Sektion der Piratenpartei Schweiz. ### Ein Mitglied einer anderen Arbeitsgruppe im Auftrag dieser Arbeitsgruppe. ### Ein Mitglied einer Kommission im Auftrag dieser Kommission. ### Der Vorsitzende der Piratenversammlung ## Dem Auftragnehmer sind folgende Angaben mitzuteilen: ### Name des offiziellen Auftraggebers ### Gesamtumfang des Auftrags ### Arbeitsumfang der jeweiligen Auftragnehmers ### Termine ### Priorität ## Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus folgenden Gründen ablehnen: ### Keine Ressourcen ### Keine Kompetenzen ### Sicherheits- oder Datenschutzgründen ## Der Auftraggeber darf bei einer Absage mit den Gründen d)-I. und d)-II. externe Dienstleister zuziehen. Er kann zur Erfüllung seines Auftrags eine eigene Infrastruktur aufbauen. ## Der Auftraggeber hat immer die Entscheidungsgewalt. Er ist aber dazu angehalten, mit den jeweiligen Arbeitsgruppe zusammenzuarbeiten und von ihrem Können und Wissen zu profitieren. # *Mittel* ## Die Arbeitsgruppe führt keine eigene Rechnung, die Buchhaltung wird durch den Schatzmeister der Piratenpartei geführt. ## Es gibt keine Entschädigung für die Mitglieder der Arbeitsgruppe. ## Die Piratenversammlung der Piratenpartei Schweiz legt das Budget der Arbeitsgruppe fest. Die Arbeitsgruppe ist an dieses Budget gebunden. # *Publikationspflicht* ## Die Arbeitsgruppe hält alle organisatorischen Entscheidungen in einem Protokoll fest. ## Die Arbeitsgruppe verfasst einen Jahresbericht zuhanden der ordentlichen Piratenversammlung. ## Die Arbeitsgruppe informiert den Vorstand monatlich über den Status der Arbeitsgruppe. ## Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet folgende Angaben auf Ihrer Projektseite zu publizieren und aktuell zu halten: ### Mitglieder-Liste ### Organisations- und Entscheidungsstruktur der Arbeitsgruppe ### Name und Kontaktdaten des Leiters ### Frühzeitige Ankündigung der Sitzung ### Beschlussprotokolle # *Änderungen* ## Die Struktur, den Entscheidungsprozess und der AG-Leiter werden in einer jährlichen Abstimmung, mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder, bestätigt oder neu verhandelt. ## Kann die Arbeitsgruppe keine Einigung erzielen, entscheidet der Vorstand über die Organisationsstruktur, den Entscheidungsprozess und den AG-Leiter. ## Bei Nichterfüllung eines Auftrags, bei anhaltend ausbleibender Berichterstattung oder anhaltender Verletzung der Meldepflicht, entscheidet der Vorstand über die Organisationsstruktur, den Entscheidungsprozess und den AG-Leiter. # *Rechte Vorstand* ## Erfüllt die Arbeitsgruppe ihren Auftrag auch nach zweimaliger Mahnung nicht, hat der Vorstand das Recht, nach seinem Ermessen Massnahmen einzuleiten. ## Erfüllt die Arbeitsgruppe die Punkte 1 bis 9 dieses Reglements auch nach zweimaliger Mahnung nicht, hat der Vorstand das Recht, nach seinem Ermessen Massnahmen einzuleiten. ## Ist die Arbeitsgruppe ohne Leitung, ist der Koordinator kommissarischer Leiter und versucht mit der Arbeitsgruppe einen neuen Leiter zu bestimmen. # *Gültigkeit* ## Dieses Reglement ersetzt alle vorherigen gemeinsamen Pflichtenhefter der Arbeitsgruppen. ## Dieses Reglement ist nur gültig für Arbeitsgruppen, welche vom Vorstand eingesetzt wurden und welche sich explizit auf dieses _Reglement der Arbeitsgruppen_ berufen. ## Dieses Reglement tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am _9. November 2011_ in Kraft.