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Materialrichtline der AG ROA

Version: 1.1

Gültig ab: 26. Oktober 2011

Die untenstehenden Richtlinien sind vollumfänglich gültig für alle Materialen welche sich im Besitz der Piratenpartei Schweiz befinden. Das Reglement behandelt keine privaten Artikel welche der PPS durch Privatpersonen oder Gruppierungen zur Verfügung gestellt werden. Private Artikel sind direkt zwischen Verleiher und Ausleiher zu regeln oder über Anfrage auch über die Materialverwaltung der PPS.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Ausleihberechtigte
    1. Material wird an alle aktiven AGs, den Vorstand und Mitglieder herausgegeben.
    2. Die ausleihende Stelle, hat eine für das Material verantwortliche Person zu benennen, welche für die gesamte Ausleihdauer und die fristgerechte Rückgabe zuständig ist.
  3. Materialwart
    1. Hauptverantwortlich für das Material welches sich im Besitz der Piratenpartei Schweiz befindet.
    2. Verantwortlich das die Datenbank zeitnah geführt ist und Material sich auch an den aufgeführten Orten befindet.
    3. Der Materialwart, hat dafür zu sorgen, dass Mängel und Schäden des Materials protokolliert werden.
    4. Bei neu auftretenden Mängeln oder Schäden ist der Materialwart verantwortlich bzw. muss die verantwortliche Person benennen können.
    5. Der Materialwart ist gegenüber der ausleihenden Person zum Umgang mit dem Material weisungsberechtigt.
    6. Der Materialwart ist verantwortlich für das Mahnwesen.
  4. Ausleihe
    1. Der Materialwart führt über jedes Material ein gesondertes Protokoll in welchem der aktuelle Zustand des Materials aufgeführt ist. Das ausgeliehene Material ist in dem vorgegebenen Zustand wieder zurückzubringen. Von letzterem ausgenommen sind nur Verschleißteile und bereits festgehaltene Mängel oder Beschädigungen.
    2. Das Material wird grundsätzlich für die Dauer einer Veranstaltung oder den vorher definierten Zeitraum verliehen. Die für das Material verantwortliche Person (2.b) ist für die fristgerechte Rückgabe des Materials verantwortlich und auch direkte Ansprechperson der Materialverwaltung.
    3. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet die ausleihende Person. Von letzterem ausgenommen sind nur Verschleißteile und bereits festgehaltene Mängel oder Beschädigungen.
    4. Sollte Material beschädigt, stark verunreinigt oder gar nicht mehr zurückgebracht werden (Verlust, Diebstahl, Totalschaden) ist die für das Material verantwortliche Person (2.b) zuständig zu erklären wie das passieren konnte oder wer dafür verantwortlich ist.
    5. Bei Diebstahl ist der Materialverwaltung eine Anzeige der zuständigen Behörde einzureichen.
    6. Bei Material mit hohen laufenden Kosten oder hohen Anschaffungskosten kann ein Nutzungsentgelt erhoben werden. Die so eingenommenen Gelder werden für Wartung oder Neubeschaffung des Materials verwendet.
  5. Mahnung
    1. Werden die abgemachten Fristen nicht eingehalten beginnt ein internes Mahnwesen.
      1. nach 15 Tagen: Erinnerung an die verantwortliche Person mit Rückgabe innerhalb 30 Tage
      2. nach 45 Tagen: 1. Mahnung an die verantwortliche Person zur sofortigen Rückgabe
      3. nach 60 Tagen: 2. Mahnung an die verantwortliche Person zur sofortigen Rückgabe, mit Kopie an Vorstand, und temporäre Sperrung dieser Person für weitere Materialausgaben.
      4. nach 75 Tagen: Das Mahnwesen geht an den Vorstand der Piratenpartei Schweiz über.
  6. Sektionen
    1. Die Materialverwaltung der PPS ist nicht für das Material der einzelnen kantonalen Sektionen zuständig.
    2. Die Arbeitsgruppe bietet das Materialverwaltungssystem der Piratenpartei Schweiz bei Interesse den Sektionen an.
  7. Verwaltung
    1. Der Materialbestand wird in einer öffentlich zugänglichen Datenbank geführt.
    2. Die Datenbank bezeichnet den aktuelle Standort und Zustand der einzelnen Materialien.
    3. Der Ausleiher und der Ausleihende sind verantwortlich für Rückbuchungen.
    4. Sollte die Rückbuchung nicht möglich sein ist der Materialwart zu informieren.
    5. Neue Materialien kann nur der Materialwart hinzufügen, dazu sind folgende Angaben dem Materialwart zu liefern: Gegenstand, Standort, Verfügbarkeit, Preiss, evtl. Nutzungsentgelt, Verantwortlicher.
    6. Material sollte wenn möglich mit einem maschinenlesbaren Label beschriftet werden.

Übergangsregelungen

  1. Schlussbestimmungen
    1. Dieses Reglement ersetzt die Richtlinie für den Materialverleih angenommen vom Vorstand am 11.10.2011.
    2. Der Vorstand gewährt die nötigen Kompetenzen der Materialrichtlinie für die AG ROA welche in der Materialrichtline vom 25.10.2011 festgehalten sind.
    3. Die AG ROA kann die Richtlinie mit einfachem Mehr abändern.
    4. Der Vorstand wird vor der ordentlichen PV 2012 über die gemachten Erfahrunge informiert.

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