Project

General

Profile

Pflichtenheft und Reglement der Arbeitsgruppe Digitale Infrastruktur

Gültig ab: 9. November 2011

Gerade für die Piratenpartei ist es von essentieller Wichtigkeit eine tadellos funktionierende Digitale Infrastruktur zu bieten. Die Infrastruktur soll heutige Standards nicht nur umsetzen, sondern auch wegweisend für zukünftige Standards sein. Es ist daher wichtig, sowohl bei der Technik, dem Datenschutz und der verwendeten Software grösstmögliche Sorgfalt walten zu lassen, mit dem Ziel, sich als leuchtendes Beispiel zu präsentieren.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Name
    1. Unter dem Namen Arbeitsgruppe Digitale Infrastruktur abgekürzt AG DI besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
  3. Reglemente
    1. Für die Arbeitsgruppe Digitale Infrastruktur gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert.
  4. Auftrag
    1. Die Arbeitsgruppe unterhält die Digitale Infrastruktur. Dies bedeutet alle Server der Piratenpartei Schweiz und alle Services auf diesen Servern.
    2. Die Arbeitsgruppe entwickelt und unterhält die Mitgliederdatenbank.
    3. Die Arbeitsgruppe entwickelt und unterhält das E-Votingsystems der Piratenpartei.
    4. Die Arbeitsgruppe ist für den technischen Unterhalt der Services verantwortlich.
    5. Die Arbeitsgruppe sorgt dafür, dass kein Datenverlust eintritt.
    6. Die Arbeitsgruppe führt eine regelmässige Kontrolle zur Gewährleistung des Datenschutzes durch.
    7. Die Arbeitsgruppe hält sich bei der Vergabe der Rechte an die _Zugriffsweisung des Vorstandes_.
    8. Die Arbeitsgruppe erstellt und unterhält einen Langzeitplanung der Infrastruktur. Dieser Masterplan sollte dem Jahresbericht hinzugefügt werden und ständig über den Fortschritt in der langfristigen Planung informieren.
    9. Die Arbeitsgruppe unterhält Services nur auf den Servern der Piratenpartei Schweiz.
    10. Die Arbeitsgruppe dokumentiert ihre Arbeit ausführlich und gewissenhaft.
    11. Die Arbeitsgruppe kann Kooperationen mit anderen Piratenparteien eingehen.
  5. Abgrenzung
    1. Die Arbeitsgruppe ist nicht zuständig für Inhalte, sie hilft aber bei Problemen beim Erstellen von Inhalten.
    2. Die Arbeitsgruppe ist nicht zuständig für das Design, sie setzt aber vorgegebene Designs wenn möglich technisch um.
  6. Sperren und Abschaltungen aus Sicherheits- oder Datenschutzgründen
    1. Der Leiter oder sein Stellvertreter kann ein System, einen Dienst oder einen Zugang vorübergehend sperren oder abschalten, wenn:
      1. die unmittelbare Gefahr eines Datenverlusts besteht.
    2. Die Massnahme muss zur Abwendung der Gefahr geeignet und notwenig sein.
    3. Die Massnahme ist derart zu gestalten, dass sie möglichst wenig negativen Einfluss auf den öffentlichen Auftritt und die Parteiarbeit hat.
    4. Der Vorstand, und die Arbeitsgruppe sind umgehend über die Massnahme in Kenntnis zu setzen.
    5. Der Vorstand übernimmt die Kommunikation mit den betroffenen Mitgliedern und der Öffentlichkeit.
    6. Die Massnahme muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür beseitigt wurde.
    7. Zwei beliebige Mitglieder des Vorstands können gemeinsam die sofortige Aufhebung der Massnahme anordnen.
  7. Zugriffsrechte
    1. Die Arbeitsgruppe braucht vollen Zugriff auf alle Systeme und ist daher nicht Bestandteil der Zugriffsweisung des Vorstands nach 5.g. Sie bestimmt selbst, wer wieviele Rechte braucht.
    2. Der Leiter, sowie seine Stellvertreter haben zu Administrationszwecken vollen Zugriff zu allen Systemen und Diensten, soweit sie dies wünschen.
    3. Der Leiter und seine Stellvertreter können Zugriff auf Systeme und Dienste gewähren, soweit dies durch die Zugriffsliste abgedeckt ist.
    4. Der Leiter und seine Stellvertreter entfernen Zugriffberechtigungen, die nicht mehr der Zugriffsliste entsprechen.
  8. Datenschutz
    1. Die Arbeitsgruppe beobachtet die Entwicklungen im Datenschutz und passt ihr Konzept dem aktuellen Stand des Möglichen an.
    2. Die Arbeitsgruppe bietet anderen Arbeitsgruppen und Sektionen Hilfe an bei der Umsetzung ihrer Datenschutzmassnahmen.
  9. E-Voting Verantwortlicher
    1. Die Arbeitsgruppe benennt einen Verantwortlichen für den technischen Unterhalt der e-Voting Lösung für die Urabstimmung.
    2. Der Verantwortliche sorgt für den technischen Unterhalt und die verfügbarkeit des e-Voting Systems.
    3. Der Verantwortliche sorgt sich um die Kommunikation mit den Mitgliedern zum Thema E-Voting.
  10. Weitere Rollen
    1. Die Arbeitsgruppe kann weitere Rollen definieren und eigene Reglemente für diese.
  11. Sektionen
    1. Jede Sektion stellt einen Vorstand als Bindeglied zur AG DI. Die Kommunikation für Sektionsangelegenheiten in Sachen Digitale Infrastruktur wird über sie geführt.
    2. Die Arbeitsgruppe unterhält eine Liste mit den Kontakten zu den Sektionen.
  12. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Pflichtenheft kann durch den Vorstand der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden.
    2. Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am 9. November 2011 in Kraft.

Übergangsregelungen

  1. Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefter für die Arbeitsgruppe Digitale Infrastruktur.
  2. Dieses Dokument ersetzt das Dokument Kompetenzregelung für die AG DI angenommen vom Vorstand am 30. August 2011

Also available in: PDF HTML TXT