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Pflichtenheft und Reglement der AG Fundraising

Gültig ab: 9. November 2011

Als politische Partei welche sich für Transparenz in der Parteienfinanzierung und für die Privatssphäre einsetzt, haben wir eine besondere Verantwortung im Umgang mit unseren Spendern. Die Arbeitsgruppe sich dessen bewusst und achtet sowohl auf Privatssphäre als auch auf die Transparenz als Partei und informiert die Spender über die Regelungen der Piraten und deren Gründe.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Name
    1. Unter dem Namen Arbeitsgruppe Fundraising abgekürzt AG FUND besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
  3. Reglemente
    1. Für die Arbeitsgruppe Fundraising gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert.
  4. Auftrag
    1. Die Arbeitsgruppe versucht natürliche und juristischen Personen zu motivieren der Piratenpartei zu Spenden.
    2. Die Arbeitsgruppe macht Kontaktpflege mit bestehenden Spendern.
    3. Die Arbeitsgruppe kontaktiert neue mögliche Spender.
    4. Die Arbeitsgruppe kann ein Register von Spendern mit persönlichen Angaben führen.
    5. Die Arbeitsgruppe sorgt, soweit möglich, für den Schutz der Privatssphäre ihrer Kontakte.
  5. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Pflichtenheft kann durch den Vorstand der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden.
    2. Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am 9. November 2011 in Kraft.

Übergangsregelungen

  1. Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefter für die Arbeitsgruppe Fundraising.

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