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Pflichtenheft und Reglement der Arbeitsgruppe Merchandising

Gültig ab: 9. November 2011

Die Piratenpartei emanzipiert sich von der reinen Onlinepartei zu einer Partei, welche im öffentlichen Raum sichtbar wird. Um dies zu Promoten, möchten die Piraten ihren Support mit speziellen Produkten für den täglichen Einsatz auch in aller Öffentlichkeit zeigen.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Name
    1. Unter dem Namen Arbeitsgruppe Merchandising abgekürzt AG SHOP besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
  3. Reglemente
    1. Für die Arbeitsgruppe Merchandising gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert.
  4. Auftrag
    1. Die Arbeitsgruppe unterhält einen Shop mit Piratenartikeln.
    2. Die Arbeitsgruppe unterhält ein Sortiment von Merchandisingprodukten der Piratenpartei Schweiz.
    3. Die Arbeitsgruppe hilft bei der Bestellung von grösseren Mengen für Aktionen.
  5. Abgrenzung
    1. Die Arbeitsgruppe ist nicht verantwortlich für Flyerbestellungen.
    2. Die Preisgestaltung wird vom Schatzmeister der Piratenpartei Schweiz vorgegeben in zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe.
  6. Publikationspflicht
    1. Abweichend zu 8.d.v. des Reglement der Arbeitsgruppen kann das Beschlussprotokoll bis maximal 3 Monate unveröffentlicht zurück gehalten werden, falls dies für Aktionen nötig ist.
  7. Mittel
    1. Abweichend zu 7.a. des Reglement der Arbeitsgruppen führt die Arbeitsgruppe eine eigene Buchhaltung und führt diese nach den Regeln der Piratenpartei Schweiz in Absprache mit dem Schatzmeister.
    2. Die Arbeitsgruppe führt ein eigenes Inventar ihrer Einkäufe.
  8. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Pflichtenheft kann durch den Vorstand der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden.
    2. Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am 9. November 2011 in Kraft.

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