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Pflichtenheft und Reglement der Arbeitsgruppe Moderation

Gültig ab: 26. April 2013

Die Piratenpartei steht für eine freie, demokratische Diskussion welche sich möglichst offen für alle Ideen zeigt. Aber auch die Piratenpartei muss sich gegen unerwünschten Werbung, Hate-Speech und ähnliche Inhalte zur Wehr setzen. Dies garantiert die Piratenpartei mit einer unabhängigen und unparteischen Moderation durch eine Arbeitsgruppe. Ihr Ziel ist es, nur wenn nötig einzugreifen. Wenn es aber nötig ist soll der unerwüschte Inhalt so schnell wie möglich gelöscht werden.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Name
    1. Unter dem Namen Arbeitsgruppe Moderation abgekürzt AG MOD besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
  3. Reglemente
    1. Für die Arbeitsgruppe Moderation gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert.
  4. Auftrag
    1. Die Arbeitsgruppe moderiert das Forum um eine anständige Diskussionskultur zu ermöglichen.
    2. Die Arbeitsgruppe sorgt dafür, dass Diskussionen nach Thema geführt werden können.
    3. Die Arbeitsgruppe entfernt jegliche Art von unerwünschter Werbung aus dem Forum oder der Webseite.
    4. Die Arbeitsgruppe erarbeitet und unterhält eine Forensatzung um die Regeln klar zu kommunizieren.
  5. Abgrenzung
    1. Die Arbeitsgruppe ist nicht für die Administration zuständig, dies muss die AG DI machen.
    2. Die Geschäftsleitung entscheidet über die Struktur des Forum. Die Arbeitsgruppe besitzt ein Vorschlagsrecht gegenüber dieser.
  6. Publikationspflicht
    1. Diskussionen über Personen im Forum werden nicht veröffentlicht.
  7. Moderation
    1. Um den Auftrag im Forum zu erfüllen, stehen der Arbeitsgruppe folgende Funktionen zur Moderation zur verfügung:
      1. Editieren, sperren, löschen und verschieben von Beiträgen.
      2. Sperren, teilen, zusammenfügen und verschieben von Threads.
      3. Beiträge oder Threads in ein Quarantäne-Forum verschieben.
      4. Sperren und Hausverbote erteilen.
    2. Um die Webinhalte Spamfrei zu halten dürfen alle Inhalte mit unerwünschter Werbung gelöscht werden.
    3. Entscheide der Arbeitsgruppe können bei der Geschäftsleitung mit Begründung angefochten werden.
  8. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Pflichtenheft kann durch die Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz angepasst werden.
    2. Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss der Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz vom 25. April 2013 am 26. April 2013 in Kraft.

Übergangsregelungen

  1. Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefte für die Arbeitsgruppe Moderation.

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