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Pflichtenheft und Reglement der AG Organisation und Administration

Gültig ab: 9. November 2011

Die Piratenpartei soll in der Lage sein ihre Veranstaltungen und Interne Organisation vorbildlich durchzuführen. Die Arbeitsgruppe dient dem Vorstand als direkte Unterstützung zur Planung und Durchführung von Aktionen und insbesondere die Organisation der nationalen Piratenversammlungen.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Name
    1. Unter dem Namen Arbeitsgruppe Organisation und Administration abgekürzt AG ROA besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
  3. Reglemente
    1. Für die Arbeitsgruppe Organisation und Administration gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert.
  4. Auftrag
    1. Die Arbeitsgruppe unterstützt den Vorstand in Verwaltungsaufgaben.
    2. Die Arbeitsgruppe führt die nationalen Piratenversammlungen durch.
    3. Die Arbeitsgruppe kann weitere Veranstaltungen planen und durchführen.
    4. Die Arbeitsgruppe organsiert Räumlichkeiten, Material und Eventtechnik für eigene Veranstaltungen und kann den Sektionen dabei helfen.
    5. Die Arbeitsgruppe koordinieren Strassenaktionen und führt sie in Absprache mit den Sektionen durch.
  5. Sekretariat
    1. Die Arbeitsgruppe macht den Massenversand von Briefpost.
    2. Das Sekretariat hält sich an die Datenschutzrichtlinie des Vorstandes.
  6. Materialverwaltung
    1. Die Arbeitsgruppe führt ein Inventar aller Materialien welche sich im direkten Besitz der Piratenpartei Schweiz befindet.
    2. Die Arbeitsgruppe hat eine Materialrichtlinie welche die Bedingungen zum Ausleihen vorgibt.
  7. Mittel
    1. Abweichend zu 7.a. des Reglement der Arbeitsgruppen kann die Arbeitsgruppe eine eigene Rechnung führen. Falls sie dies nicht tut, wird die Buchhaltung durch den Schatzmeister der Piratenpartei Schweiz geführt.
    2. Die Buchhaltung wird nach den Regeln der Piratenpartei Schweiz geführt in Absprache mit dem Schatzmeister.
  8. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Pflichtenheft kann durch den Vorstand der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden.
    2. Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am 9. November 2011 in Kraft.

Übergangsregelungen

  1. Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefter für die Arbeitsgruppe Relations, Organisation und Administration

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