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Pflichtenheft und Reglement der AG Statutenrevision

Gültig ab: 9. November 2011

Die Qualität der Anträge an die Statuen war nicht immer zur Zufriedenheit aller. Um die Qualität massgeblich zu verbessern ist diese Temporäre AG einberufen worden bis ein permanentes Organ sich um Qualität der Statuen kümmert.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Name
    1. Unter dem Namen Arbeitsgruppe Statutenrevision abgekürzt AG STAR besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
  3. Reglemente
    1. Für die Arbeitsgruppe Statutenrevision gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert.
    2. Die Absätze 2c, 3b-d, 5, 6, 7, 8c-d und 10 des "Reglement der Arbeitsgruppen" sind für diese Arbeitsgruppe nicht wirksam.
  4. Auftrag
    1. Die jetzigen Statuten überprüfen und Verbesserungsvorschläge der PV beantragen.
    2. Anträge an die PV werden durch die Arbeitsgruppe bezüglich Konsistenz und Korrektheit überprüft und es wird den Antragsstellern ein Urteil ausgestellt.
    3. Die Arbeitsgruppe informiert die PV über ihre Einschätzung und ob der Antrag die Verbesserungsvorschläge umgesetzt hat.
  5. Abgrenzung
    1. Die Arbeitsgruppe macht keine Inhaltliche überprüfung und gibt darüber auch kein Urteil ab.
  6. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Pflichtenheft kann durch den Vorstand der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden.
    2. Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am 9. November 2011 in Kraft.

Übergangsregelungen

  1. Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefte für die Arbeitsgruppe Statutenrevision
  2. Diese AG ist temporär bis die PV ein eigenständiges Organ dafür gründet oder maximal bis zum 31. März 2012.

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