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Reglement über Internationale Koordinatoren

Version: 1.0

Gültig ab: 26.Oktober 2011

Die Piratenpartei ist eine Internationale Bewegung - deshalb möchte die Piratenpartei Schweiz dazu beitragen ein enges Internationales Netz von Kontakten zu anderen Piratenparteien zu halten. Die Internationalen Koordinatoren sollen diesen Prozess verstärken und die gemeinsame Arbeit fördern.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Definition
    1. Die Internationalen Koordinatoren repräsentieren die Piratenpartei Schweiz im Ausland. Sie müssen einen engen Kontakt sowohl zu den Piraten im Inland als auch zu den Internationalen Organisationen haben. Sie sind direkt vom Vorstand eingesetzt und agieren im Namen der ganzen Piratenpartei Schweiz.
  3. Auftrag
    1. Kommunikation zwischen der Piratenpartei Schweiz und den Piraten und Organen der internationalen Schwesterparteien.
    2. Kontakte zu Internationalen Piraten und Organen knüpfen und pflegen.
    3. Internationale Zusammenarbeit für Projekte und Aktionen fördern.
    4. Den Informationsaustausch zwischen den Piratenparteien.
    5. Vertretung der Piraten an Internationalen Anlässen.
  4. Pflichten
    1. Die Parteigrundsätze (Parteiprogramm, Entscheide des Vorstands und der PV, Positionspapiere, ...) weitertragen und vertreten.
    2. Kontakte zu Piraten und Organen der Piratenparteien knüpfen und pflegen. Die wichtigen Anlaufstellen müssen bekannt sein.
    3. Informationen austauschen, sowohl zwischen den Vorständen als auch Piraten und anderen Organen.
    4. Aktive Beschaffung und Weitergabe an den Vorstand von:
    5. Daten der wichtigen Parteitagen beziehungsweise Piratenversammlungen im Ausland.
    6. Informationen zu internationalen Aktionstagen, Demonstrationen, ...
    7. Wichtigen Ereignissen in anderen Piratenparteien.
    8. Beschaffen von weiteren Informationen auf Anfrage.
    9. Das Schwergewicht liegt bei den die Schweiz angrenzenden Ländern.
  5. Kompetenzen
    1. Die Internationalen Koordinatoren stehen im engen Kontakt mit dem Vorstand
    2. Die Internationalen Koordinatoren vertreten die Piratenpartei Schweiz gegenüber ausländischen Piratenparteien.
    3. Die Internationalen Koordinatoren vertreten die Piratenpartei an internationalen Veranstaltungen.
    4. Die Internationalen Koordinatoren vertreten das Stimmrecht der Piratenpartei Schweiz an PPI Konferenzen.
  6. Wahl
    1. Der Vorstand informiert über die Wahl der Internationalen Koordinatoren rechtzeitig um geeigneten Kandidaten die Bewerbung zu ermöglichen.
    2. Der Vorstand der Piratenpartei Schweiz sorgt dafür das mindestens ein Internationaler Koordinator im Amt ist.
    3. Der Vorstand kann mehrere Internationale Koordinatoren bestimmen.
    4. Der Vorstand wählt Internationale Koordinatoren einzeln mit einem absoluten Mehr.
  7. Inkraftreten und Änderungen
    1. Dieses Reglement kann durch den Vorstand der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden.
    2. Dieses Reglement tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 25. Oktober 2011 am 26.Oktober 2011 in Kraft.

Übergangsregelungen

  1. Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefte, Weisungen und Beschlüsse des Vorstandes zu den Internationalen Koordinatoren
  2. Dieses Dokument beendet die Amtszeit der derzeit gewählten Internationalen Koordinatoren auf den 31.März 2012
  3. Allfällige Ersatzwahlen müssen durch den Vorstand gemäss Reglement angekündigt werden.

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