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Statutenrevision

Hallo Vorstandsmitglieder,

An den letzten beiden PV's (Visperterminen und Aarau) wurden einige Statutenänderungen gutgeheissen. Nun gilt es die Restlichen kantonalen Statuten auf den neusten stand zu bringen.

Die für euch wichtigsten Änderungen waren:
- Gebietssektionen
- Piratengericht
- Mandatsabgabenordnung (ich sehe keine Notwendigkeit dies in die kantonalen statuten aufzunehmen.) (nicht notwendig aber vieleicht interessant zu erwähnen damit sie das wissen - Beispiel unten)

Die Geschäftsleitung räumt den Gebietssektionen Zeit bis zur nächsten Ordentlichen PV ein, um die Änderungen der Statuten der Gebietspartei anzupassen.

Ausserdem für all diejenigen die eine Kantonale PI-Vote Instanz haben, vergewissert euch das ihr die Urabstimmungsordnung nach jeder Änderung annehmt oder ihr es direkt in euren Statuten entsprechend regelt.

=Gebietssektionen=

In den Statuten der PPS unter Kapitel 6: "Kantonale Sektionen" vom Art.20bis bis Art.26 sind Gebietsektionen geregelt.
Nach: Art.22 Abs.1 Ziffer. f der Statuten der PPS
Die die Gebietsparteien betreffenden Bereiche der Statuten der PPS müssen
als übergeordnetes Recht anerkannt werden.

Hierzu ein Beispielartikel, wie ihr es lössen könntet.
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Art. X Abs. Y
Die Artikel der Statuten der Piratenpartei Schweiz, welche die Gebietsparteien betreffen (Art. 20bis, Art. 22 - 26), bilden übergeordnetes Recht.
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=Piratengericht=
Das Piratengericht ist neu zuständig für Ausschlüsse von Mitgliedern sowie die Amtsenthebungen von Vorstandmitgliedern. Bitte passt dies in den Statuten eurer Gebietssektion an.

Nach: Art.16 Abs.2 Ziffer. a & b der Statuten der PPS
Das Piratengericht entscheidet über:
a. den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes.
b. die Amtsenthebung des Vorstandes oder einzelnen Vorstandsmitgliedern bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten.

Hierzu ein Beispielartikel, wie ihr es lössen könntet.
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Art. X Abs. Y
Der Ausschluss von Mitgliedern sowie die Amtsenthebung eines Vorstandes werden durch die Statuten der Piratenpartei Schweiz Artikel 16 Absatz 2 Literat a und b geregelt.
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=Mandatsabgaben=

In den Statuten der Piratenpartei Schweiz, Artikel 18bis, sind die Mandatsabgaben für alle Sektionen geregelt. Diese gelten sowohl für die Piratenpartei Schweiz als auch für alle Gebietsparteien.

Nach: Art. 18bis Mandatsabgabe
1 Jedes Mitglied das aufgrund seiner Kandidatur durch eine Gebietspartei oder die Piratenpartei Schweiz in ein öffentliches Amt gewählt wurde oder ein Mandat erhält, ist verpflichtet einen pauschalen Anteil der nicht-spesengebundenen Entschädigungen des Mandats abzugeben.
2 Die Einzelheiten werden durch Mandatsabgabenordnung geregelt, die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt werden muss.

Da die Statuten der Piratenpartei Schweiz sowieso übergeordnetes recht sind, müsst Ihr hier nichts in den Statuten erwähnen, könnt dies jedoch explizit machen.

Hierzu ein Beispielartikel, wie ihr es lössen könntet.
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Art. X Abs. Y
Die Artikel der Statuten der Piratenpartei Schweiz, welche die Mandatsabgaben betreffen (Art. 18bis), bilden übergeordnetes Recht.
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