Politische Kammern¶
Bundesrat¶
Anzahl Mitglieder: 7
Zusammensetzung¶
Für jedes Departement wird ein Bundesrat gestellt.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
Schweizerische Bundeskanzlei (BK)
Bundespräsident¶
Der Bundespräsident
Wahl¶
Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung mit absolutem Mehr gewählt.
Nationalrat¶
Alternativbezeichnung: kleine Kammer
Anzahl Mitglieder: 200
Zusammensetzung¶
Die Verteilung der 200 fixen Positionen auf die einzelnen Kantone erfolgt aufgrund der jeweiligen Volkszählungsergebnisse (inklusive Ausländer) nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Jeder Kanton hat Anspruch auf mindestens einen Nationalrat.
Wahl¶
Die Nationalräte werden alle vier Jahre für eine Legislaturperiode von vier Jahren mittels Proporzwahl vom Volk gewählt.
Ständerat¶
Alternativbezeichnung: grosse Kammer
Anzahl Mitglieder: 46
Zusammensetzung¶
Zwei Mitglieder pro Kanton, eine Mitglied pro Halbkanton.
Wahl¶
Jeder Kanton ist also frei darin, den Zeitpunkt der Wahl und das Wahlverfahren für seine Ständeratsmitglieder selbst festzulegen.
Vereinigte Bundesversammlung¶
National- und Ständerat agieren gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung.
Kantonsparlament¶
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