Wir sind einstimmig dafür und begrüssen unser neues Mitglied herzlich! Die Willkommensmail wurde versandt.
https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/anhoerungen_vernehmlassungen_2/laufende_anhoerungen/laufende_anhoerungen_details/laufende_anhoerungen_details_36742.jsp
Christian hat nicht sehr viel Zeit, ist aber ansonsten Feuer und Flamme für das Thema. Wollen wir das Ticket schliessen? Christian ist dagegen. Niemand kann sich dieser Vernehmlassung momentan annehmen und eine Stellungnahme abgeben. Abgabtermin ist der 23.9.2014. Ticket wird auf die nächste Sitzung verschoben.
Kurzbeschrieb
Am 26. Juni 2014 hat die Plenarversammlung der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) das konsolidierte Umsetzungskonzept der Kantone mit der Auswahl der Netzwerkstandorte des Nationalen Innovationsparks (NIP) verabschiedet und dabei beschlossen, das Aargauer Projekt PARK innovAARE als einen der zwei Netzwerkstandorte in die Startformation des NIP aufzunehmen.
PARK innovAARE wird den Forschungs- und Werkplatz Aargau nachhaltig in seiner Position als Innovations- und Technologiekanton stärken. Neben dem Kanton Aargau und dem Paul Scherrer Institut haben sich die Fachhochschule Nordwestschweiz, die Standortgemeinden Villigen und Würenlingen, zahlreiche KMU und grosse Firmen mit internationaler Ausstrahlung bereit erklärt, das Projekt PARK innovAARE nicht nur ideell, sondern mit namhaften Betriebsbeiträgen auch finanziell mitzutragen.
Gemäss dem Trägerschafts- und Finanzierungsmodell des PARK innovAARE setzt sich das finanzielle Engagement des Kantons Aargau für den PARK innovAARE aus folgenden Komponenten zusammen:
Aktienkapital von Fr. 330'000.– (nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits)
Anschubfinanzierung von 2 Millionen Franken
Mietzinsausfallgarantie von 5 Millionen Franken ab 2018 für eine Laufzeit von maximal 30 Jahren
Mit den seit dem Jahr 2012 für das Vorhaben aufgelaufenen Vorleistungen von 1 Mio. Franken wird dem Grossen Rat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 8'000'000.– beantragt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Ausgabenre-ferendum) gemäss § 63 Abs. 1 lit. d KV. Gemäss § 66 Abs. 2 der Kantonsverfassung ist daher vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen.
Die Stellungnahme wurde versandt. Ebenso wurde ein kurzer Beitrag auf unserer Homepage veröffentlicht.
28.11.2014 in Aarau. Location wird von KBR organisiert. Andere Tasks noch offen.
Die nächsten Sammelaktionen sollen am Fr 19.09.2014 in Baden und am Sa 20.09.2014 stattfinden.
Die Teilnehmenden sprechen sich untereinander ab.
Das Protokoll wurde angenommen.
Für das Protokoll
Kanton Aargau, 16. September 2014
Simone Gabathuler