h1. Protokoll der ausserordentlichen Piratenversammlung der Piratenpartei Aargau * Dienstag, 8. Oktober 2013 Uhr im Hotel Zofingen, Konferenzzimmer 1 Zofingen * Beginn 19:07 Uhr * Anwesende stimm- und wahlberechtigte Piraten: 5 * Einfache Mehrheit: 3 * Zweidrittel Mehrheit: 4 h2. 1. Begrüssung Der Präsident begrüsst alle Anwesenden. Es sind auch Mitglieder aus anderen Sektionen und Nicht-Mitglieder anwesend, was ihn besonders freut. h2. 2. Wahl des Tagespräsidenten Als Tagespräsident wird Dominic Zschokke einstimmig gewählt h2. 3. Wahl der Protokollführer und Stimmenzähler Als Protokollführer und Stimmenzähler wird Rudolf Sommer einstimmig gewählt h2. 4. Annahme des Protokolls der letzten Piratenversammlung Das Protokoll der Piratenversammlung der PPAG vom 27. Januar 2013 wurde einstimmig angenommen. *Christian Tanner stellt den Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Das Budget 2014 soll nach Motion 22 behandelt wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen.* h2. 5. Motionen h3. Motion 1 *Anpassung Budget 2013* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Einfaches Mehr ANTRAG Hiermit beantrage ich, das Budget 2013 anzupassen: Vorschlag: Posten 41 um CHF 1'000.-- erhöhen (und somit das Vermögen Ende Jahr um CHF 1'000.-- reduzieren) BEGRÜNDUNG Unterstützung der Volksinitiative «Tanzverbot Weg!» *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* Über die Motionen 2-22 wurde nach vorhergehender Erläuterung und ausgiebiger Diskussion einzeln abgestimmt. Der Vorstand will Gelegenheit geben, über jede einzelne Motion abstimmen zu lassen. Christian Tanner erläutert zuerst die Motionen und weist darauf hin, dass nach der letzten PV in Genf vom 28. September 2013 ein Mitglied aus dem Vorstand der PPAG ausgeschieden ist, weil das Mitglied aus der PPS ausgetreten ist. So, wie die PPS aufgestellt ist, ist das ein riesiger Overhead der nicht produktiv arbeitet. Wir sind eine politische Partei, wir existieren um auf Politik Einfluss zu nehmen. Was von PPS angegangen wurde, hat mit Politik wenig zu tun, das Meiste ist rein organisatorisch. Auf nationaler Ebene sind lediglich zwei nennenswerte Initiativen ergriffen worden, nämlich Petitionen betr. CleanIT und BÜPF. Im Aargau sind wir sehr gut aufgestellt. Wir haben eine kantonale Volksinitiative lanciert mit grossem Medienecho. Wenn wir EIN Mitglied verlieren aufgrund nationaler Ereignisse, besteht die Gefahr, dass wir weitere Mitglieder verlieren. Wir wollen funktionieren können. Deshalb sollen die Statuten so geändert werden, dass wir uns selber organisieren können. Er empfiehlt auch, die Motion 12 abzulehnen, weil wir der Piratenbewegung angehören. Wir haben gemeinsame Werte, Dinge, wo wir uns gegenseitig unterstützen können. Es folgt eine rege Diskussion, an der sich auch nicht stimmberechtigte Anwesende beteiligen. Danach wird abgestimmt. h3. Motion 2 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit ANTRAG Ich beantrage der PV, folgende Statutenänderungen anzunehmen: Art. 1, Abs. 2 Alt: Die Piratenpartei Aargau ist eine kantonale Sektion der Piratenpartei Schweiz gemäss deren Statuten Art. 20ff. Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Die Organisation der Piratenpartei Schweiz leistet keinen Beitrag zum guten Funktionieren der Piratenpartei Aargau. Die Zusammensetzung des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz ist zurzeit kontraproduktiv und hat zu Austritten geführt. Um im Kanton Aargau weiterhin erfolgreich Politik machen zu können, ist es sinnvoll, dass sich die Piratenpartei Aargau unabhängig organisiert. Die Änderungen treten sofort nach Annahme in Kraft. Diese Begründung gilt für die Motionen 2-18. *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 3 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 3, Abs. 2 Alt: Alle Mitglieder der Piratenpartei Aargau sind zugleich Mitglieder der Piratenpartei Schweiz. Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 4 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 3, Abs. 3 Alt: Ein Mitglied der Piratenpartei Aargau kann nicht zugleich ein Mitglied einer anderen kantonalen Sektion sein. Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 5 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 4, Abs. 1 Alt: Pirat bei der Piratenpartei Aargau kann jede natürliche Person werden, welche die Grundsätze sowie die Statuten der Piratenpartei Schweiz und der Piratenpartei Aargau anerkennt. Neu: Pirat bei der Piratenpartei Aargau kann jede natürliche Person werden, welche die Grundsätze sowie die Statuten der Piratenpartei Aargau anerkennt. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 6 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 4, Abs. 2 Alt: Mitgliedsorganisation bei der Piratenpartei Aargau kann jede juristische Person werden, deren Grundsätze den Zwecken der Piratenpartei Schweiz und der Piratenpartei Aargau nicht widersprechen. Neu: Mitgliedsorganisation bei der Piratenpartei Aargau kann jede juristische Person werden, deren Grundsätze den Zwecken der Piratenpartei Aargau nicht widersprechen. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 7 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 4, Abs. 3 Alt: Der Beitritt zur Piratenpartei Aargau hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge. Neu: Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 Stimmen dafür: 4 Stimmern dagegen: - Enthaltung: 1 *Die Motion ist angenommen* h3. Motion 8 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 4, Abs. 4 Alt: Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei Schweiz rechtskräftig. Neu: Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei Aargau rechtskräftig. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 5 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* *Christian Tanner stellt einen Ordnungsantrag auf 5 min Pause Der Ordnungsantrag wird mit 5 Stimmen, also einstimmig angenommen.* In der Pause hält der vollständig anwesende Vorstand eine Vorstandssitzung ab, über die ein separates Protokoll existiert. Nach der Pause wird bekannt gegeben, dass der Vorstand den Antrag von Dominic Zschokke, der Piratenpartei Aargau beizutreten genehmigt hat. Dominic bezahlt den Mitgliedsbeitrag sofort und ist deshalb ab sofort auch stimmberechtigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt: Anwesende stimm- und wahlberechtigte Piraten: 6 Einfache Mehrheit: 4 Zweidrittel Mehrheit: 4 *Dominic erkärt sich als Versammlungsleiter als befangen und tritt zurück. Als neuer Versammlungsleiter wird Kai Reuter vorgeschlagen.* Abgegebene Stimmen: 6 Stimmen für Kai: 5 Stimmen gegen Kai: 1 *Kai Reuter ist als Versammlungsleiter gewählt. Er erklärt Annahme der Wahl.* Es geht weiter mit den Motionen. h3. Motion 9 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art 4, Abs. 5, 6, 7 Alt: 5 Der Übertritt in eine andere kantonale Sektion der Piratenpartei Schweiz ist jederzeit möglich und muss den Vorständen der alten und neuen Sektion gemeldet werden. 6 Ein Austritt aus der Piratenpartei Aargau mit dem Ziel des Verbleibs in der Piratenpartei Schweiz ist jederzeit möglich und muss den Vorständen der Piratenpartei Schweiz und Piratenpartei Aargau gemeldet werden. 7 Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz geht auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Aargau verloren. Neu: 5 [aufgehoben] 6 [aufgehoben] 7 [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 10 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 5, Abs. 1 Alt: Der Ausschluss aus der Piratenpartei Aargau erfolgt bei schwerwiegender Missachtung der Vereinsgrundsätze über den Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz auf Antrag des Vorstands der Piratenpartei Aargau. Neu: Der Ausschluss aus der Piratenpartei Aargau erfolgt bei schwerwiegender Missachtung der Vereinsgrundsätze auf Antrag des Vorstandes der Piratenpartei Aargau. Der Entscheid wird durch die Piratenversammlung mit Zweidrittelmehrheit gefällt BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 Stimmen dafür: 4 Stimmern dagegen: - Enthaltung: 2 *Die Motion ist angenommen* h3. Motion 11 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 8, Abs. 1 Alt: Die Piratenversammlung bildet das oberste Organ der kantonalen Partei. Neu: Die Piratenversammlung bildet das oberste Organ der Partei. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 12 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 9, Abs. 5, lit. c Alt: Koordination mit der Piratenpartei Schweiz; Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 Stefan Ott reicht einen Änderungsvorschlag ein. Statt Art. 9, Abs. 5, lit. C aufzuheben, soll der Abschnitt neu lauten "Koordination mit anderen Piratenparteien." Christian Tanner ist mit diesem Vorschlag einverstanden. *Der Änderungsantrag wird mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* Motion 12 lautet neu Art. 9, Abs. 5, lit. c Alt: Koordination mit der Piratenpartei Schweiz; Neu: Koordination mit anderen Piratenparteien; *Diese geänderte Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 13 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 13 Alt: 1 Die Urabstimmung ist das digitale Beschlussfassungsverfahren. 2 Eine Urabstimmung der Piratenpartei Aargau erfolgt entsprechend den Statuten und der Abstimmungsordung der Piratenpartei Schweiz. Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Piratenpartei Aargau. 3 Die Piratenversammlung muss die geltende Urabstimmungsordnung der Piratenpartei Schweiz annehmen. Die geltende Urabstimmungsordnung der Piratenpartei Schweiz gilt für die PPAG. 4 Durch eine Urabstimmung können folgende Beschlüsse gefasst werden: a. Verabschiedung oder Änderung des kantonalen Parteiprogramms; b. Parolenfassung für kantonale Abstimmungen; c. vom Vorstand der Piratenpartei Aargau beantragte Konsultativabstimmungen. Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 Stimmen dafür: 5 Stimmern dagegen: - Enthaltung: 1 *Die Motion ist angenommen* h3. Motion 14 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 14, Abs. 1 Alt: Die Piratenpartei Aargau wird durch Transferzahlungen der Piratenpartei Schweiz und Spenden finanziert. Neu: Die Piratenpartei Aargau finanziert sich durch Mitgliederbeiträge und Spenden. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 15 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 14, Abs. 2 Alt: Es werden keine Mitgliederbeiträge durch die Piratenpartei Aargau erhoben. Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 16 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 14, Abs. 4 Alt: Der Schatzmeister und die Geschäftsprüfungskommission der Piratenpartei Schweiz haben Einsicht in die Buchhaltung der Piratenpartei Aargau. Neu: [aufgehoben] BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 17 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 16, Abs. 1 Alt: Das offizielle Publikationsorgan ist die Website «ag.piratenpartei.ch». Neu: Das offizielle Publikationsorgan ist die Website «piraten-argau.ch». BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 Florian Mauchle macht darauf aufmerksam, dass die korrekte URL «piraten-aargau.ch» heisst (Schreibfehler) Die Motion wird entsprechend geändert. Sie heisst nun Neu: Das offizielle Publikationsorgan ist die Website «piraten-aargau.ch». *Diese geänderte Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 18 *Statutenänderung* Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 17, Abs. 2 Alt: Nach Auflösung des Vereins wird das Vermögen, nach Abzug sämtlicher Kreditoren, der PPS-Kasse zugeleitet. Neu: Nach Auflösung des Vereins wird das Vermögen, nach Abzug sämtlicher Kreditoren, einer gemeinnützigen Organisation zugeleitet. Die Wahl der Organisation wird durch die auflösende Piratenversammlung gefällt. BEGRÜNDUNG Siehe Motion 2 *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. Motion 19 *Statutenänderung Piratenversammlung* Eingereicht von Stefan Ott im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit ANTRAG Ich beantrage der PV, folgende Statutenänderungen anzunehmen: Art. 8, Abs. 5 Alt: Die Piratenversammlung muss mindestens einen Monat im Voraus per E-Mail sowie im Publikationsorgan gemäss Artikel 16 angekündigt werden. Neu: Die Piratenversammlung muss mindestens zwei Wochen im Voraus per E-Mail sowie im Publikationsorgan gemäss Artikel 16 angekündigt werden BEGRÜNDUNG Falls Motion 2 angenommen wird ist zu vermuten, dass die Piratenpartei Aargau in nächster Zeit vermehrt Versammlungen abhalten werden muss. Diese Änderung gibt uns die dazu notwendige Flexibilität. Stimmen dafür: 5 Stimmern dagegen: 1 Enthaltung: - *Die Motion ist angenommen.* h3. Motion 20 Antrag auf Ersatzwahl des Vorstandes gem. Art. 9, Abs 3 der Statuten der PPAG Eingereicht von Christian Tanner im Namen des Vorstandes ANTRAG Ich beantrage die Durchführung von Ersatzwahlen für den Vorstand. BEGRÜNDUNG Ein Mitglied des Vorstandes ist am 28.09.2013 aus der Piratenpartei Schweiz und somit automatisch aus der Piratenpartei Aargau ausgetreten. Die Vorstandsbesetzung mit 5 Mitgliedern hat sich bewährt. Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen. Christian Tanner nominiert Dominic Zschokke als neues Mitglied des Vorstandes. Stimmen dafür: 5 Stimmern dagegen: - Enthaltung: 1 *Dominic Zschokke ist als neues Vorstandsmitglied gewählt.* h3. Motion 21 *Festlegung Mitgliederbeitrag 2014* Eingereicht von Stefan Ott im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Einfaches Mehr ANTRAG Ich beantrage, den Mitgliederbeitrag für das Jahr 2014 auf 50.- Franken festzulegen. BEGRÜNDUNG Ein fixer Betrag erleichtert die Planung und ist für Mitglieder weniger verwirrend als die aktuelle Situation. Bei gleichbleibender Mitgliederzahl kommen wir mit 50.- pro Mitglied auf ein ähnliches Budget wie bisher Nach einer kurzen Diskussion wird ein Änderungsantrag gestellt, wonach zwei verschiedene Beiträge möglich sein sollen. Der Präsident ist mit dem Änderungsvorschlag einverstanden. Die Versammlung genehmigt einstimmig folgenden Wortlaut: *Für das Jahr 2014 beträgt der Mitgliederbeitrag CHF 50.00 je Jahr.* *Für das Jahr 2014 beträgt der Mitgliederbeitrag für wenig Verdienende CHF 25.00 je Jahr.* h3. Motion 22 *Antrag auf Statutenänderung (redaktionell)* Eingereicht von Stefan Ott im Namen des Vorstandes Wahlmodus: Zweidrittelmehrheit Art. 2, Abs. 3 Alt: d die Förderung von Transparenz Staatswesen g die Vertretung der Parteianliegen in Behörden und in der Öffentilchkeit Neu: d die Förderung von Transparenz im Staatswesen g die Vertretung der Parteianliegen in Behörden und in der Öffentlichkeit BEGRÜNDUNG Rechtschreibung und Grammatik *Diese Motion wurde mit 6 Stimmen, also einstimmig, angenommen.* h3. 6. Budget 2014 Das Budget wurde elektronisch zugestellt, allerdings noch basierend auf einem Mitgliederbeitrag von CHF 50.00 für alle Piraten. Nun hat sich der Mitgliederbeitrag geändert. Christian Tanner reicht zwei Änderungsanträge ein: Antrag 1: Position 3000: Momentan gerechnet mit Mitgliederbeitrag von 30 Fr. Jetzt haben wir 50 und 25. Ich wäre dafür dass wir damit rechnen dass die Mitglieder voll zahlen, Budgetposten auf CHF 3000 erhöhen. Antrag 2: Posten 41 und 413 : Posten 41 erhöhen wir von 1000 auf 3000 Fr. und streichen Posten 413. Konsequenz der Erhöhung von 1000 auf 3000 ist dass wir am Schluss noch weniger Geld haben. Position 3000 von 1800 auf 3000 erhöhen. Das heisst Vermögen Ende Jahr CHF 637.00 Über den Änderungsantrag wird abgestimmt: Stimmen dafür: 5 Stimmern dagegen: - Enthaltung: 1 *Der Änderungsantrag ist angenommen.* Über das geänderte Budget 2014 wird abgestimmt. *Das Budget wird mit 6 Stimmen, also einstimmig angenommen.* Es werden keine weiteren Anträge gestellt noch wird Diskussion verlangt. Der Versammlungsleiter bedankt sich für das Herkommen zur PV. Und erklärt die Sitzung um 20:48 Uhr für beendet *Für das Protokoll:* _Rüedu Sommer_