h1. Direktdemokratische Mittel Diese Seite soll als Zusammenfassung der direktdemokratischen Mittel in den Kantonen BL und BS dienen h1. Basel-Stadt Link: [http://www.bs.ch/volksrechte Allgemeine Informationen zu Volksrechten] *Kantonale Volksinitiativen* Mindestanzahl Unterschriften: 3000 Erlaubte Sammelfrist: 18 Monate seit Publikation im Kantonsblatt Massgeblicher Erlass: [http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/111.100.pdf Kantonsverfassung §47-§50] Links: * [http://www.regierungsrat.bs.ch/initiativen.htm Zustandegekommene] * [http://www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei/initiativen-laufend.htm Laufende] *Kantonale, fakultative Referenden* Mindestanzahl Unterschriften: 2000 Erlaubte Sammelfrist: 42 Tage seit Publikation des Ratsbeschlusses im Kantonsblatt Massgeblicher Erlass: [http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/111.100.pdf Kantonsverfassung §52] Links: [http://www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei/referenden.htm Informationen und hängige Referenden] *Petitionen* Mindestanzahl Unterschriften: keine Erlaubte Sammelfrist: unbeschränkt Massgeblicher Erlass: [http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/111.100.pdf Kantonsverfassung §11 Abs.2 Lit.b] Links: Siehe [http://www.bs.ch/volksrechte Allgemeine Informationen zu Volksrechten] *Vernehmlassungen* Massgeblicher Erlass: [http://www.gesetzessammlung.bs.ch/erlasse/111.100.pdf Kantonsverfassung §53] Links: [http://www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei/vernehmlassungen.htm Laufende] h2. Voraussetzungen für Initiativen im Kanton Basel-Stadt Anwendbares Recht: Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG) http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/131.100 Vorgehen * Formulierung des Initiativtexts * Erstellen des Unterschriftenbogens * Vorprüfung durch die Staatskanzlei * Unterschriftensammlung * Einreichung der Unterschriftenliste an die Staatskanzlei * Überprüfung der Unterschriften * Prüfung des Zustandekommens * Rechtliche Überprüfung durch den Grossen Rat * Abstimmung h3. Formulierung des Initiativtexts h4. Formulierte Initiativen # Formulierte Initiativen enthalten einen ausgearbeiteten Verfassungs-, Gesetzes- oder Beschlussestext. # Sofern sie geltendes Recht aufheben oder ändern wollen, müssen sie den betroffenen Erlass oder Beschluss sowie den oder die betroffenen Paragraphen bezeichnen. h4. Unformulierte Initiative # Sofern Initiativen die Voraussetzungen gemäss § 1 nicht erfüllen, gelten sie als unformuliert. # Unformulierte Initiativen müssen den Inhalt und den Zweck des Begehrens umschreiben. h3. Erstellen des Unterschriftenbogens Unterschriftenliste # Wird eine Initiative zur Unterzeichnung aufgelegt, so hat die Unterschriftenliste (Bogen, Blatt, Karte) folgende Angaben zu enthalten: # *die politische Gemeinde, in der die Unterzeichnenden stimmberechtigt sind*; # den *Wortlaut der Initiative* und das *Datum der Veröffentlichung im Kantonsblatt*; # eine *vorbehaltlose Rückzugsklausel*; # den *Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Initiative fälscht (Art. 282 StGB)*; # die *Namen von mindestens sieben Mitgliedern sowie eine Kontaktadresse des Initiativkomitees*. Im weiteren hat das Initiativkomitee die Adressen von mindestens sieben Mitgliedern auf der Staatskanzlei zu hinterlegen. Vorlagen: * http://www.regierungsrat.bs.ch/initiativ-bogen-vorlage.doc * http://www.regierungsrat.bs.ch/initiativ-bogen-vorlage.pdf h3. Vorprüfung # Die Unterschriftenliste ist vor Beginn der Unterschriftensammlung der *Staatskanzlei* einzureichen. Diese stellt durch Verfügung fest, ob die Unterschriftenliste den *gesetzlichen Formvorschriften entspricht*. # Ist der Titel der Initiative offensichtlich irreführend, enthält er kommerzielle oder persönliche Werbung oder gibt er zu Verwechslungen Anlass, so verfügt die Staatskanzlei nach Anhörung des Initiativkomitees die Änderung. # *Titel und Text der Initiative sowie Kontaktadresse des Initiativkomitees werden im Kantonsblatt veröffentlicht*. # Die Initiativkomitees können sich bei der Abfassung einer Initiative von der vom Regierungsrat bezeichneten Stelle rechtlich beraten lassen. Die Auskunft bindet weder das Initiativkomitee noch den Regierungsrat und den Grossen Rat. h3. Einreichung der Unterschriftenliste an die Staatskanzlei § 47. Volksinitiative (Kantonsverfassung BS) # *3000 Stimmberechtigte* können jederzeit eine unformulierte oder formulierte Initiative einreichen auf Erlass, Aufhebung oder Änderung von Verfassungsbestimmungen, von Gesetzesbestimmungen oder referendumsfähigen Grossratsbeschlüssen. # Die Totalrevision der Verfassung kann nur mit einer unformulierten Initiative verlangt werden. # Formulierte Initiativen enthalten einen ausgearbeiteten Verfassungs-, Gesetzes- oder Beschlusstext. Unformulierte Initiativen müssen den Inhalt und den Zweck des Begehrens umschreiben. # Initiativen sind *innert 18 Monaten seit ihrer Publikation* einzureichen h1. Basel-Landschaft Link: [http://www.baselland.ch/Politische-Rechte.273690.0.html#body-over Allgemeine Informationen zu Volksrechten] *Kantonale Volksinitiativen* Mindestanzahl Unterschriften: 1500 Erlaubter Sammelfrist: unbeschränkt Massgeblicher Erlass: [http://www.baselland.ch/infos_ini-htm.273749.0.html Kantonsverfassung §28-§29] Links: * [http://www.baselland.ch/main_ini-vor-htm.273746.0.html Vorgeprüfte] * [http://www.baselland.ch/main_ini-htm.273747.0.html Zustandegekommene] * [http://www.baselland.ch/infos_ini-htm.273749.0.html Merkblatt] * [http://www.baselland.ch/achermann_ref-htm.273734.0.html#body-over Detailinfos] *Volksinitiativen auf Gemeinde-Ebene* Massgeblicher Erlass: Jeweilige Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung (nach Kantonsverfassung §28 Abs.5) *Kantonale, fakultative Referenden* Mindestanzahl Unterschriften: 1500 Erlaubte Sammelfrist: 8 Wochen seit Publikation des Ratsbeschlusses im Kantonsblatt Massgeblicher Erlass: [http://www.baselland.ch/100-0-htm.273936.0.html Kantonsverfassung §31] Links: * [http://www.baselland.ch/ref_moegl-htm.273729.0.html Mögliche] * [http://www.baselland.ch/ref_ergriff-htm.273730.0.html Ergriffene] * [http://www.baselland.ch/infos_ref-htm.273733.0.html#body-over Merkblatt] * [http://www.baselland.ch/achermann_ref-htm.273734.0.html#body-over Detailinfos] *Referenden auf Gemeinde-Ebene* Massgeblicher Erlass: Jeweilige Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung (nach Kantonsverfassung §31 Abs.3) Mindestanzahl Unterschriften: 10% der Stimmberechtigten; bei mehr als 5000 Stimmberechtigten min. 500 Unterschriften Erlaubte Sammelfrist: * bei Gemeindeversammlung innert 30 Tagen nach der Beschlussfassung * bei Einwohnerrat innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung *Petitionen* Mindestanzahl Unterschriften: keine Erlaubte Sammelfrist: unbeschränkt Massgeblicher Erlass: [http://www.baselland.ch/100-0-htm.273936.0.html Kantonsverfassung §10] *Vernehmlassungen* Massgeblicher Erlass: [http://www.baselland.ch/100-0-htm.273936.0.html Kantonsverfassung §34] Links: * [http://www.baselland.ch/aktuelle_vernehml-htm.273436.0.html Laufende] * [http://www.baselland.ch/infos_vernehml-htm.273767.0.html allgemeine Infos]