h1. Reglement des Vorstands der Piratenpartei beider Basel h2. Form der Vorstandssitzungen * Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Eine relative Mehrheit wird für Beschlüsse benötigt. * Eine Abstimmung ist nur gültig wenn mehr als die Hälfte der Anwesenden zustimmen. Dies hat Gültigkeit wenn vier oder mehr Vorstandsmitglieder anwesend sind. Falls weniger als vier Vorstandsmitglieder anwesend sind, hat die Minderheit ein Vetorecht. Auf das Traktandum muss dann an der nächsten Sitzung zurückgekommen werden. * Traktanden werden per Etherpad (http://projects.piratenpartei.ch) gesammelt und die Sitzung jeweils mit diesem Link vom Sitzungsleiter angekündigt. Sollten nicht genügend Mitglieder Zeit für eine Sitzung haben oder es keine Traktanden gibt, fällt die Sitzung aus. * Traktanden sollten jeweils bis spätestens am Mittag des Sitzungstages in die Traktandenliste aufgenommen werden. h2. Pressemitteilungen * Eine Pressemitteilung wird von einer absoluten Mehrheit des Vorstands gutgeheissen. * Der Auftrag, eine Pressemitteilung auf der Webseite zu veröffentlichen, wird durch E-Mail vom Präsidenten oder Vize-Präsidenten gegeben. * Der gesamte Vorstand erhält eine Kopie der Nachricht (CC). h2. Teilnahme an Veranstaltungen * Wenn ein Vorstandsmitglied in seiner Funktion in der Piratenpartei beider Basel an einer Veranstaltung teilnehmen will, dann benötigt es eine Mehrheit des Vorstandes. * Mindestens 48 Stunden vor der betreffenden Veranstaltung muss das Vorstandsmitglied die Vorstandskollegen per Mail anfragen. Keine Antwort wird als "genehmigt" betrachtet. * Es sollte nur zu Kernthemen Stellung genommen werden, andernfalls soll betont werden, dass man als Privatperson spreche. h2. Übernahme von Spesen durch die Piratenpartei beider Basel * Über die Finanzierung von Teilnahmen an Konferenzen und anderen Spesen sollte jedesmal einzeln in der Vorstandssitzung abgestimmt werden.