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Sitzung

  • Ort: Bahnofbuffet Olten
  • Sitzungsbeginn: 19:10 Uhr
  • Sitzungsleitung: Moira
  • Protokoll: Marc

Teilnehmer:

  • Moira Brüllisauer (Vorsitz)
  • Denis Simonet
  • Cassandra Ruppen
  • Stefan Thoeni
  • Marc Frédéric Schäfer

Traktanden:

  1. Begrüssung
  2. Annahme Protokoll
  3. Offizielle Mitgliederliste und Aufnahme neuer Mitglieder
  4. Erweiterung Vorstand
  5. GPK 2
  6. Schiedsgericht
  7. Splittung der kantonalen Sektionen
  8. Untersektionen
  9. Strukturen Wallis
  10. Urabstimmung
  11. neues Pflichtenheft
  12. Antragskommission

Begrüssung:

Marc Schäfer begrüsst die Teilnehmer an der 3. Sitzung AG Star.

Annahme des Protokolls

Das Protokoll der 2. Sitzung AG Star wurde einstimmig angenommen.

Offizielle Mitgliederliste und Aufnahme neuer Mitglieder

Mitglieder der AG sind:
  • Denis Simonet,
  • Cassandra Ruppen,
  • Stefan Thöni,
  • Moira Brüllisauer,
  • Marc Schäfer.
    Neue Mitglieder werden auf Antrag durch Beschluss der AG STAR aufgenommen.

Erweiterung Vorstand

Art. 9 Abs. 1 quinquies wird um die Aufgabe der Transparenzvorschriften erweitert. Stefan Thöni erhält den Auftrag die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen und gegebenenfalls Rechtschreibfehler zu korrigieren. Art. 10 Abs. 2bis letzter Satz wird geändert in: Steht kein entsprechender Kandidat zur Verfügung, so wird die Position vakant belassen.

Die Mitglieder der AG STAR nehmen den Antrag mit den oben genannten Änderungen einstimmig an.

GPK 2.0

Art. 10 Abs. 3 wird um "Bericht an die Mitglieder" erweitert. Art. 10 Abs. 1ter wird geändert in: "kann Einsicht nehmen". Art. 10 Abs. 2 und 4: Antragskommission muss durch Geschäftsprüfungskommission ersetzt werden.

Stefan Thöni wird beauftragt die Änderungen durchzuführen.

Die Mitglieder der AG STAR nehmen den Antrag mit den oben genannten Änderungen einstimmig an.

Schiedsgericht

Artikel und die Wahl der Richter muss noch festgelegt werden.

c. in den Statuten der kantonalen Sektionen müssen die Statuten entsprechend anpassen.

Die Statuten (Art. 8) müssen dahingehend erweitert werden, dass die Schiedsrichter von der Piratenversammlung gewählt werden.

Schlichtungsverfahren wird durch das Schiedsverfahren ersetzt.

In das Reglement muss die Wahl aufgenommen werden.

In die Statuten der PPS:
für Amtsenthebungen des Vorstandes wird das Piratengericht für zuständig erklärt. Bei schwerwiegenden Versäumnissen der Pflichten. Das Amtsenthebungsbegehren ist ausreichend zu begründen.

Art. 8 anpassen, so dass kein Einzelschiedsgericht möglich ist.

Mehr in die Statuten. Wahlen und Amtsdauer 3 Jahre. Wahl einzeln. Ersatzwahlen.
Richter vom Piratengericht abwählen.

Marc Schäfer wird mit der weiteren Ausarbeitung betraut.

Kantonale Sektionen

Art. 20 Abs. 3: Vertritt eine Sektion mehrer Kantone, so verliert sie die Vertretung für denjenigen Kanton, welcher ihr sitzfremd sind, sobald für diesen Kanton eine gegründet Sektion gegründet und diese vom Vorstand anerkannt wurde.

Marc Schäfer wird beauftragt, die Statutenänderung nochmals auf mögliche Widersprüche zu überprüfen, über den Antrag wird an der nächsten Sitzung abgestummen

Untersektionen

Untersektionen müssen die gleichen Bedingungen erfüllen, wie die kantonalen Sektionen und werden von den kantonalen Sektionen bestätigt. Zudem werden Untersektionen Mitglied der Piratenpartei Schweiz sobald sie von der kantonalen Sektion anerkannt werden. Sektionen und Untersektionen werden vom Mitgliederbeitrag befreit. Untersektionen sind Sektionen, welche von einer kantonalen Sektion als solche anerkannt wurden.

Stefan Thöni wird mit der Ausarbeitung der Statutenänderung beauftragt.

Die Mitglieder der AG STAR nehmen den Antrag mit den oben genannten Änderungen einstimmig an.

Sektion Wallis

Kanton Wallis hat in anderen Parteien heraus jeweils eine Sektion für Unterwallis und Oberwallis. Daher schlagen wir vor Art. 20 der Statuten dahingehend anzupassen, dass der Kanton Wallis über zwei kantonale Sektionen (Ober- und Unterwallis) verfügen kann.

Die Mitglieder der AG STAR nehmen den Antrag an und beauftragt Marc Schäfer mit der Ausarbeitung.

Urabstimmungsordnung

Neue Fristen 72 Stunden für Publikation. Eröffnen der Abstimmung von 14 auf 7 Tage kürzen. Die Abstimmung bleibt in Zukunft nur noch 7 und nicht 14 Tage offen. Für das Auszählen stehen weiterhin 72 Stunden zur Verfügung und beinhalten die Veröffentlichung der Resultate.

Die Mitglieder der AG STAR nehmen den Antrag an und beauftragt Sefan Thöni mit der Ausarbeitung.

Urabstimmung mehr Einzelrechte geben und die Generalklausel herausnehmen, da sie mit der Generalklausel mit dem Vorstand konfligieren. Daher sollte ein Katalog ausgearbeitet werden, welcher in die Urabstimmungsordnung eingefügt werden:

Wahlempfehlungen auf Bundes- und internationaler Ebene
Verlangen der Einberufung einer PV
Positionsrichtlinien für die Partei (inhaltliche Positionen in eine bestimmte Richtung leiten, für den Vorstand richtungsweisende inhaltliche Vorgaben).
Konsultativabstimmungen
Parteiprogramm

Die Mitglieder der AG STAR nehmen den Antrag an und beauftragt Sefan Thöni mit der Ausarbeitung.

neues Pflichtenheft

Durch das neue Reglement wurden einige Änderungen vorgegeben. Insbesondere muss eine Mitgliederliste veröffentlicht werden. Bei Änderungen in der AG-Leitung muss innerhalb von 48 Stunden Vorstand informiert werden. Sitzungstermine sind zu kommunizieren.

Die AG STAR nimmt die Änderungen zur Kenntnis und stellt fest, dass die AG dem Pflichtenheft entspricht.

Antragskommission

Jedes mal 10 Leute wählen ist ein overhead, daher könnte die Antragskommission auf zwei Jahre gewählt werden.
  • Art. 7 c, die Wahrscheinlichkeit der Annahme wird gestrichen und durch die Wichtigkeit ersetzt.
  • Art. 8 Kandidaturen für Vorstand, GPK und Schiedsgericht werden von der Antragskommission überprüft.
  • Art. 9 Anträge für Urabstimmung müssen von der Antragskommission innerhalb von einer Woche überprüft und beschlossen werden.
    Antragskommission sollte eine Abstimmungsdokumentation erstellen, in welchem sie ihre Entscheide und Empfehlungen dokumentiert und der PV zur Verfügung stellt.
  • Art. 14 Abs. 2 Änderung des Wortes die Beschlussfähig in die Beschlussfähigkeit.
  • Art. 14 Abs. 8 wird gestrichen und ist im Antrag zur GPK gestrichen
  • Art. 14 Abs. 9 Änderung: an den Vorsitzenden der Antragskommission

Stefan Thöni wird mit dem Einpflegen der Änderungen beauftragt.

Nächste Sitzung:

11. Dezember 2011, 11:00 Uhr in Nidau, Hauptstrasse 9, Restaurant Postillon

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