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ordentliche Piratenversammlung 2013

Protokoll

http://projects.piratenpartei.ch/dmsf_files/2370?download=

Organisatorisches

26.01.2013 13:30 Uhr
Regierungsgebäude, Klosterhof 3, Lesezimmer 215a

ev. Workshop im Anschluss

Traktanden

  • Akkreditierung
  • Konstituierung
    • Wahl des Protokollführers
    • Wahl der Stimmenzähler
    • Annahme der Versammlungsordnung
    • Wahl des Tagespräsidenten
  • Annahme des Protokolls der letzten PV sgarai
    • ausserordentliche PV 28.08.2012 (...)
  • Abnahme des Jahresberichtes
  • Abnahme der Jahresrechnung 2012 (siehe Anhang unten)
  • Abnahme des Budgets 2013 (siehe Anhang unten)
  • Abnahme des Mitgliederbeitrages 2013
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen Vorstand (http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=4043.0)
  • Annahme der neuen totalrevidierten Urabstimmungsordnung (gemäss Art. 13 Statuten)
  • Statutenänderungen
    • Anpassungen aufgrund der Änderungen der nationalen Statuten vom 10.06.2012
    • Änderung Art. 13 bezüglich Annahme von Änderungen an der nationalen Urabstimmungsordnung
  • Parolenfassung für kant. Abstimmungen
  • Bericht AG Jugendbewilligung
  • Varia

Einladung

Ahoi Pirat

Wir laden dich zu unserer ordentlichen Piratenversammlung der Sektion St. Gallen und beider Appenzell vom Samstag, 26. Januar 2013 um 13:30 Uhr, ein. Die PV findet im Lesezimmer 215a im Regierungsgebäude St.Gallen (Klosterhof 3, 9000 St. Gallen) statt.

Der Zugang zum Regierungsgebäude erfolgt über den Empfang beim Haupteingang und wir müssen eine Teilnehmerliste hinterlegen. Somit sind wir darauf angewiesen, dass ihr euch anmeldet. Falls du teilnimmst, melde dich bitte bis spätestens 22. Januar 2013 an, indem du dieses Mail beantwortest oder direkt an schreibst.

Die Traktanden findest du in unserem Projektwiki unter http://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionos/wiki/Wiki%3EPiratenversammlung%3EPV_2013-01#Traktanden

Sofern keine Änderungen gewünscht sind, werden wir uns wieder an die Versammlungsordnung der Nationalpartei halten (http://www.piratenpartei.ch/sites/default/files/Versammlungsordnung_20120303.pdf).

Findet in deiner Gemeinde am 3. März 2013 eine relevante kommunale Abstimmung statt, melde uns diese, damit die PV auch hierzu eine Parole fassen kann. Diese wie auch weitere Anträge sind bis spätestens 18. Januar 2013 an einzureichen.

Hast du Interesse, dich für die Ersatzwahl zu stellen? Dann stelle dich bitte im dazu vorgesehenen Forum-Thread vor: http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=4043.0.

Wir freuen uns auf eine konstruktive PV.

Piratige Grüsse
Vorstand Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell

Anträge / Statutenänderungen

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag für das Jahr 2013 wurde bereits in Rechnung gestellt, dieser wurde mit der Finanzordnung, die an der nationalen PV vom 11.11.2012 angenommen wurde, neu geregelt. Hierbei legen Sektionen ihren eigenen Mitgliederbeitrag bzw. den Anteil fest.

Zukünftig wird der Mitgliederbeitrag im Herbst zusammen mit dem Budget festgelegt.

Der Vorstand hat für das Jahr 2013 einen tiefen Mitgliederbeitrag in der Höhe von CHF 25.- festgelegt. Dies mit der Überlegung, dass die erwarteten Mitgliederbeiträge die Mandatsabgaben von Alex Arnold übersteigen sollen (eine Person soll nicht mehr als die hälfte des Budgets ausmachen).

Statutenänderung Gebietssektionen

An der nationalen PV vom 10.06.2012 wurden die Statuten der nationalen Partei bezüglich Gebietssektionen ergänzt und klar geregelt. Diese sollen auch für unsere Sektion gelten.

Art. 3 Arten von Mitgliedschaft (alt)
...
- Bei Bedarf können Bezirkssektionen gegründet werden.

Art. 3 Arten von Mitgliedschaft (neu)
...
- Bei Bedarf können untergeordnete Gebietsparteien gegründet werden. Hierbei bilden Art. 20bis und Art. 22 - 26 der Statuten der Piratenpartei Schweiz übergeordnetes Recht.

Statutenänderung Piratengericht

An der nationalen PV vom 10.06.2012 wurde das Piratengericht beschlossen und eingerichtet. In den Stauten der nationalen Partei ist dies unter Art. 16 geregelt. Das Piratengericht ist auch für die Sektionen zuständig. Dem entsprechend sind die Statuten bezüglich Ausschluss von Mitgliedern anzupassen.

Art. 5 Ausschluss (alt)
– Der Ausschluss aus der Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell erfolgt bei schwerwiegender Missachtung der Vereinsgrundsätze über den Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz auf Antrag des Vorstandes der Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell an die Piratenversammlung der Piratenpartei Schweiz.
...

Art. 5 Ausschluss (neu)
– Der Ausschluss aus der Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell erfolgt bei schwerwiegender Missachtung der Vereinsgrundsätze über den Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz auf Antrag des Vorstandes der Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell durch einen Schiedsgerichtsentscheid gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. a der Statuten der Piratenpartei Schweiz.
...

Art. 9 Vorstand (neu)
...
- Ein oder mehrere Vorstandsmitglieder können bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten der Sektion St. Gallen und beide Appenzell an das Piratengericht gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. b der Statuten der Piratenpartei Schweiz durch Schiedsgerichtsentscheid des Piratengerichts des Amtes enthoben werden.

Statutenänderungen Finanzwesen, insbesondere Mandatsabgaben

An der nationalen PV vom 10.06.2012 wurde die Mandatsabgabenordnung angenommen, die dann an der PV vom 11.11.2012 in die Finanzordnung eingegliedert wurde. Die Mandatsabgabenordnung müssen wir auch für die Sektion berücksichtigen. Die Statuten sind diesbezüglich zu ergänzen.

Art. 14 Finanzierung (neu)
- Die Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell wird durch Teilmitgliederbeiträge, Mandatsabgaben und Spenden finanziert.
...
- Mitglieder die aufgrund ihrer Kandidatur durch die Piratenpartei in ein öffentliches Amt gewählt werden oder ein Mandat erhalten sind verpflichtet einen pauschalen Anteil der nicht-spesengebundenen Entschädigungen des Mandats abzugeben. Die Einzelheiten werden durch Titel 5 der Finanzordnung geregelt.
...
- Der Schatzmeister und die Revisionsstelle der Piratenpartei Schweiz haben Einsicht in die Buchhaltung der Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell sowie aller untergeordneten Gebietsparteien.

Art. 14a Anwendung der Finanzordnung der Piratenpartei Schweiz (neu)
Die für die Gebietsparteien massgeblichen Titel der Finanzordnung der Piratenpartei Schweiz bilden integralen Bestandteil dieser Statuten.

Statutenänderung Urabstimmung

Die Urabstimmungsordnung regelt die elektronische Abstimmung mit PI Vote.

Aktuell muss bei einer Änderung an der Urabstimmungsordnung diese von der Sektions-PV angenommen werden bevor wieder eine Urabstimmung durchgeführt werden kann. Dies kann uns in der Arbeit blockieren und führt dazu, dass wir eine PV durchführen müssen, nur um die UAO zu akzeptieren. Die Statutenänderung führt dazu, dass Änderungen an der Urabstimmungsordnung auch für die Sektion sofort ihre Gültigkeit haben.

Art. 13 Urabstimmung (alt)
...
- Die Piratenversammlung muss die Abstimmungsordnung der Piratenpartei Schweiz annehmen. Ändert sich diese Abstimmungsordnung, so ist eine Urabstimmung der Piratenpartei St.Gallen und beide Appenzell erst wieder möglich, wenn diese Änderungen durch die Piratenversammlung bestätigt wurden.
...

Art. 13 Urabstimmung (neu)
...
- Die Piratenversammlung muss die Urabstimmungsordnung der Piratenpartei Schweiz annehmen. Änderungen an der Urabstimmungsordnung sind jeweils per inkrafttreten auch für die Sektion gültig.
...

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