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Motion #1079

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Antrag auf Statutenänderung betreffend Traktanden

Added by Exception over 13 years ago. Updated almost 12 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
13 May 2011
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Eingereicht von: Stefan Thöni

Art 14. Abs. 3 (alt)
b. das Zusammenstellen und Versenden der Traktanden an alle Mitglieder;
Art 14. Abs. 3 (neu)
b. das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der Traktanden sowie nicht tranktandierter Anträge an alle Mitglieder per E-Mail oder Briefpost bis 7 Tage vor der Versammlung.
Art 14. Abs. 3bis (neu)
Der Vorsitzende entscheidet über die Traktandierung von Anträgen nach Art. 4, Abs. 4 j. und l. Die Versammlung kann auf einen gültigen Antrag auch dann eintreten, wenn er nicht traktandiert wurde oder auf einen traktandierten Antrag nicht eintreten. Alle andern Geschäfte nach Art. 4, Abs. 4 sind, falls anwendbar, sind immer zu tranktandieren.
Art 14. Abs. 9 (alt)
b. Einreichung an den Vorstand mindestens 14 Tage vor der Piratenversammlung;
c. Versendung an alle Mitglieder mindestens 7 Tage vor der Piratenversammlung per E-Mail oder Briefpost durch den Vorstand.
Art 14. Abs. 9 (neu)
b. Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Piratenversammlung;
c. aufgehoben.

Begründung
Die jetztige Regelung ist wiedersprüchlich. Das Traktandieren und Versenden von Anträgen sollte Aufgabe des Vorsitzenden sein. Die Versammlung sollte aber trotzdem die Möglichkeit haben auf nicht traktandierte Anträge einzutreten, da es sonst passieren könnte, dass unliebsame Anträge nicht behandelt werden könnten.

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