Motion #1116
closedAntrag auf Statutenänderung Betreffend Parteifinanzierung Teil 1
Description
Eingereicht von: Andreas Zimmermann
Bisher:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 500.-- pro Vereinsjahr;
b) die Spende stammt von einer juristischen Person.
Vorschlag:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn sie den Betrag von CHF 500.00 pro Vereinsjahr überschreitet.
Begründung: Es ist ein abwägen zwischen den Zielen Offenlegung und dem Wunsch Fuss fassen zu können. Wenn Unternehmen kein konkrete Gegenleistung haben (Inserate etc.) dann möchten sie meistens nicht genannt werden, da sie dadurch Kunden verlieren können. Zudem sind wir eher über Diskussionen für andere Meinungen und Ideen zu gewinnen als über Geld (von Firmen). Es erhöht auch den Spielraum im Zusammenhang mit dem Wahlkampf.