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Motion #1117

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Antrag auf Statutenänderung Betreffend Parteifinanzierung Teil 2

Added by Banker over 13 years ago. Updated almost 12 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
27 May 2011
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Eingereicht von: Andreas Zimmermann

Bisher:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 500.-- pro Vereinsjahr;
b) die Spende stammt von einer juristischen Person.

Vorschlag:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 1'000.-- pro Vereinsjahr;
b) die Spende stammt von einer juristischen Person.

Anmerkung: Alternativ gilt:
Vorschlag:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn sie den Betrag von CHF 1'000.00 pro Vereinsjahr überschreitet.

falls die Unternehmen den Privatpersonen gleichgestellt werden.

Begründung: mit CHF 500.00 verlieren wir alle die bereit wären mehr zu Spenden aber dies aus Gründen der Offenlegung nicht machen, die Anzahl jener die mit ihrer Spende knapp unter der Limite geblieben sind ist immens, selbst wenn wir nur von 10% jener im Schnitt CHF 200.00 mehr bekommen können würde das unsere Partei extrem entlasten.
Die Anmerkung gilt wenn zuvor der andere Antrag angenommen worden ist.

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