Motion #1117
closedAntrag auf Statutenänderung Betreffend Parteifinanzierung Teil 2
Description
Eingereicht von: Andreas Zimmermann
Bisher:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 500.-- pro Vereinsjahr;
b) die Spende stammt von einer juristischen Person.
Vorschlag:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 1'000.-- pro Vereinsjahr;
b) die Spende stammt von einer juristischen Person.
Anmerkung: Alternativ gilt:
Vorschlag:
Kapitel 5: Finanzen
Art. 17 Finanzierung
2. Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn sie den Betrag von CHF 1'000.00 pro Vereinsjahr überschreitet.
falls die Unternehmen den Privatpersonen gleichgestellt werden.
Begründung: mit CHF 500.00 verlieren wir alle die bereit wären mehr zu Spenden aber dies aus Gründen der Offenlegung nicht machen, die Anzahl jener die mit ihrer Spende knapp unter der Limite geblieben sind ist immens, selbst wenn wir nur von 10% jener im Schnitt CHF 200.00 mehr bekommen können würde das unsere Partei extrem entlasten.
Die Anmerkung gilt wenn zuvor der andere Antrag angenommen worden ist.