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Motion #1400

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Änderung der Spendenverrechung auf Rechnungsjahr

Added by xGhost over 13 years ago. Updated about 12 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
07 August 2011
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Antragssteller:
  • Pat Mächler (Schatzmeister Piraten beider Basel)
  • Stefan "Exception" Thöni (GPK)
  • Pascal Vizeli (Schatzmeister Piratenpartei Schweiz)
  • Marc Wäckerlin
  • Andreas Zimmermann

Antragstext
Art. 17 Abs. 2 Lit. a der Statuten wird wie folgt angepasst

(alt)
Art. 17 Finanzierung
2 Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a. die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 500.-- pro Vereinsjahr;
b. die Spende stammt von einer juristischen Person.

(neu)
Art. 17 Finanzierung
2 Spenden werden mit Nennung des Betrags und des Spenders zwecks Transparenz veröffentlicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a. die Spende übersteigt einen Betrag von CHF 500.-- pro Rechnungsjahr;
b. die Spende stammt von einer juristischen Person.

Gemäss Art. 25 Abs. 2 Lit. a bemüht sich der Vorstand darum, dass die Regelungen in den Sektionen entsprechend bis zum Ende des laufenden Vereinsjahrs (31. März 2012) angepasst werden.

Begründung:
Bei diesem Antrag handelt es sich primär um eine administrative Änderung; die Verrechnung der Spenden pro Vereinsjahr (1. April bis zum 31. März, siehe Art. 29) ist für Viele wohl auch nicht intuitiv nachvollziehbar und verkompliziert den Vorgang für die gesamte Buchhaltung (z.B. bei Wechsel des Schatzmeisters oder bei einer Spenden an der ordentlichen PV).
Die Verwendung des Rechnungsjahrs (1. Januar bis zum 31. Dezember, siehe Art. 29) ermöglicht die eigentliche Absicht dem Schatzmeister einen sinnvollen Abschluss mit der Jahresrechnung zu machen.
Diese Regelung sollte auch in Statuten aller Sektionen angepasst werden, entsprechend Art. 25 Abs. 2 Lit. a; da alle Sektionen bis Ende des laufenden Vereinsjahrs eine ordentliche PV durchführen müssen, bietet sich diese Deadline an.

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