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Motion #1401

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Präzisierung für transparente Spenden

Added by xGhost over 12 years ago. Updated over 11 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
07 August 2011
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Antragssteller:
  • Pat Mächler (Schatzmeister Piraten beider Basel)
  • Stefan "Exception" Thöni (GPK)
  • Pascal Vizeli (Schatzmeister Piratenpartei Schweiz)

Antragstext
Art. 17 der Statuten wird um folgenden Absatz ergänzt:

(neu)
Art. 17 Finanzierung
4 Der Schatzmeister publiziert die Jahresrechnung des vergangenen Rechnungsjahres mit einer Auflistung der öffentlichen Spenden, sowie der Beträge der anonymen Spenden spätestens bis zur ordentlichen Piratenversammlung.

Gemäss Art. 25 Abs. 2 Lit. a bemüht sich der Vorstand darum, dass die Regelungen in den Sektionen entsprechend bis zum Ende des laufenden Vereinsjahrs (31. März 2012) angepasst werden.

Begründung:
Dieser Antrag dient dazu verbindliche und sinnige Regeln für die Veröffentlichung der Spenden festzulegen.
Folgende Verbindlichkeiten ergeben sich aus dieser Änderung, die in Art. 17 Abs. 2 noch nicht geregelt sind:
  1. Ort der "Veröffentlichung": Mit dem Begriff "publiziert" wird dies auf das offizielle Publikationsorgan festgelegt (in der Piratenpartei Schweiz als die Website «piratenpartei.ch» / «partipirate.ch» / «partitopirata.ch» festgelegt [Art. 27] und in der Regel in den Statuten der kantonalen Sektionen definiert).
  2. Persönliche Verantwortlichkeit: wird mit dem Begriff "Schatzmeister" [Art. 9 Abs. 1 Lit. d] festgelegt.
  3. Zeitpunkt für die "Veröffentlichung": der Zeitraum für die späteste Publikation wird exakt eingegrenz mit der Formulierung "des vergangenen Rechnungsjahres [...] spätestens bis zur ordentlichen PV".
  4. Verbindliche Auskunft zu Spenden: Mit einer Publikation "spätestens" in der Jahresrechnung muss eine Auskunft erteilt werden. Es muss auch angegeben werden wenn keine veröffentlichungswürdigen Spenden eingingen (dies war für Dritte bisher eher unklar).
  5. Verbindlicher Kontext: Die Veröffentlichung der Spenden macht für Dritte nur dann Sinn, wenn diese in einem Rahmen gesetzt werden können. Mit der Publikation mit der gesamten Jahresrechnung, sowie auch der Beträge aller anonymen Spenden kann dies erreicht werden.
    Diese Regelung sollte auch in Statuten aller Sektionen angepasst werden, entsprechend Art. 25 Abs. 2 Lit. a; da alle Sektionen bis Ende des laufenden Vereinsjahrs eine ordentliche PV durchführen müssen, bietet sich diese Deadline an.
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