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Task / Tâche #2156

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Gründung von Sektionen im Kanton: Auswirkungen auf die Statuten auf nationaler und kantonaler Ebene

Added by elbe over 12 years ago. Updated about 11 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
-
Target version:
-
Start date:
08 December 2011
Due date:
22 February 2013
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Dieses Ticket beschreibt den Anpassungsbedarf an den Statuten, der sich aus der Gründung von Bezirksparteien ergibt. In diesem Ticket soll einerseits der Anpassungsbedarf diskutiert und dokumentiert werden, andererseits soll diskutiert werden, mit welcher Vorgehensweise die Statutenänderungen am besten realisiert werden können.

Die Gründung von Bezirksparteien als organisatorische Untereinheiten von Kantonalparteien ist in den Statuten nur am Rande geregelt. Wird die Gründung von Bezirksparteien organisatorisch folgerichtig zu Ende gedacht, ergibt sich der Bedarf an Änderungen (auf nationaler und kantonaler Ebene) in zwei Bereichen.

1. Reorganisation Vorstand:
Der Vorstand wird vergrössert und neu gegliedert in Geschäftsleitung (GL) und Restvorstand.

Aufgabe der GL ist die operative Führung der Partei. Alle Mitglieder der GL müssen Vorstandsmitglieder sein. Der Präsident ist Mitglied der GL.

Aufgabe des Vorstands ist die strategische Führung der Partei. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Delegierten der Sektionen der nächst unteren Ebene und von Mitgliedern, welche von der Parteiversammlung wurden. Die Wahl der GL (aus Mitgliedern des Vorstands) erfolgt durch die Parteiversammlung.

Begründung:
Wenn die Sektionen Mitglieder in den Vorstand der nächsthöheren Ebene delegieren können, so fördert das die Koordination unter den Sektionen wie auch die Kommunikation zwischen der oberen und unteren Ebene. Eine Sektion soll (sobald sie eine gewisse Grösse erreicht hat) automatisch einen Delegierten in den Vorstand der oberen Ebene entsenden können. Zusätzlich sollte aber auch ungebundene Parteimitglieder in den Vorstand gewählt werden können. Das führt zu einer Grösse des Vorstands, welche ein operatives Arbeiten verunmöglicht. Deshalb ist eine Gliederung in eine Geschäftsleitung, welche die operativen Geschäft erledigt, notwendig.

2. Finanzierung der Sektionen

Situation:
Die Statuten der PP-Schweiz verbieten es den Sektionen, Mitgliederbeiträge zu erheben. Der Mitgliederbeitrag ist gemäss Statuen der PPS auf Fr. 60.- festgelegt (Normalbeitrag), wovon die Hälfte für den Finanzierungsbedarf der PPS verwendet wird und der Rest an die kantonale Sektion weitergeleitet wird.

Perspektive:
Wenn es in den Kantonen Bezirkssektionen gibt und in den grösseren Städten zusätzlich noch Kreisparteien, so bleibt vom Beitrag eines Mitglieds einer Bezirks oder eines Kreises nur sehr wenig übrig zur Finanzierung der Parteiarbeit auf unteren Ebenen. Eine Sektion (auf Kantons- oder Bezirksebene) braucht etwa Fr. 10‘000 gesicherte Mittel pro Jahr. Nur mit einem solchen Budget ist es möglich, in Nicht-Wahljahren Veranstaltungen zu machen, um Neumitglieder zu werben, und gleichzeitig die notwendigen Rückstellungen zu machen, damit ein Wahlkampf pro Legislaturperiode mit einigermassen realistischen Chancen bestritten werden kann.

Vorschlag:
Finanzielle Autonomie für die Sektionen: die Sektionen erheben autonom den Mitgliederbeitrag für ihre Sektion. Die Höhe des Mitgliederbeitrags wird von der Parteiversammlung festgelegt. Das Inkasso der Mitgliederbeiträge (auf den verschiedenen Ebenen) erfolgt zentral durch die PPS. Die eingezogenen Mitgliederbeiträge werden periodisch an die unteren Sektionen weitergeleitet.

Änderungen an den PPS-Statuten:
Art 22, 1b wird gestrichen.
Art 25/2 wird wie folgt geändert: Die kantonale Sektionen finanzieren sich über Mitgliederbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Aktionen und Veranstaltungen.
Art 25/3 wird gestrichen.

Links:
AG Statutenrevision:
http://projects.piratenpartei.ch/projects/statrev

Forumsdiskussion über Sinn und Unsinn der Gründung von Bezirksparteien:
http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3317.0


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