Task / Tâche #2320
closedBegründung Schiedsgericht
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Description
Wir brauchen eine Begründung für den Antrag zum Piratengericht.
Updated by Atropos almost 12 years ago
- Due date set to 25 January 2012
- Estimated time set to 3.00 h
Updated by Atropos over 11 years ago
Zur Begründung für das Schiedgericht hat sich gestern bei der Aufnahme des Potcast ja gezeigt dass das Argument mit der Hexenjagd bei Auschlüssen an der PV sehr gut zieht, aber die Angst vor Personalmangel schwingt immer noch mit.
Es muss gut begründet werden warum wir 7 Richter brauchen. Viele werden wohl fragen warum 5 nicht reichen
Updated by Atropos over 11 years ago
- Due date changed from 25 January 2012 to 28 January 2012
Updated by SciFi over 11 years ago
Vorschlag Begründung:
Immer wieder kommt es vor, dass Beschlüsse von Organen missverstanden oder unterschiedlich verstanden werden. In diesem Fall redet man miteinander und versucht, eine Einigung zu finden – z.B. mit einem weiteren klärenden Beschluss durch das Organ. Doch insbesondere bei Beschlüssen der PV ist es nicht möglich, mal eben in Wochenfrist Klarheit zu schaffen. Deshalb kann es zu längeren Diskussionen bis hin zu Streits kommen, die argumentativ nicht gelöst werden können. Ist man einmal an diesem Punkt, besteht die Möglichkeit vor ein Gericht zu gehen und den Sachverhalt beurteilen zu lassen. Normalerweise ist in erster Instanz ein Bezirksgericht zuständig. Diese Prozedur ist zeitaufwändig und kostenintensiv, für beide Parteien. Es ist naheliegend, diesen Aufwand zu minimieren, damit die Meinungsverschiedenheit möglichst schmerzlos aus der Welt geschaffen werden kann.
Andererseits sehen die Statuten und die Urabstimmungsordnung Konsequenzen für gewisse Taten vor. Parteiausschlüsse sind das wohl wichtigste Beispiel. Wir hatten schon einmal einen Parteiausschluss traktandiert und die Piratenversammlung leistete dem Antrag Folge. Ich (Denis) hatte die Aufgabe, die Gründe des Ausschlusses zu erklären. Es ist sehr schwierig, in dieser Situation die Versammlung möglichst transparent über den Fall aufzuklären und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person zu bewahren. Es gibt ausserdem einen Livestream, Aufnahmen und ein Protokoll, die alle drei einen Fehler (z.B. versehentliche Nennung des Namens) für die Ewigkeit festhalten – und natürlich früher oder später ihren Weg in das Internet finden. Es gibt also einen Widerspruch: Entweder die Versammlung wird vollumfänglich informiert und dabei bleibt die Privatsphäre der betroffenen Person auf der Strecke oder wir achten die Privatsphäre und die PV muss ein Stück weit dem Antragssteller glauben. Zweiteres kann leicht zu Hexenjagden führen.
Beide Situationen lassen sich elegant lösen, indem die Zuständigkeit solcher Fälle an ein darauf spezialisiertes Gremium gegeben wird. Die Zivilprozessordnung sieht dafür vor, dass eine juristische Person ein internes Gericht einführen darf, das erstinstanzlich angerufen werden muss. Als prominentes Beispiel sei die FIFA mit ihrem Schiedsgericht erwähnt. Es wäre also mit Annahme des folgenden Antrags ausgeschlossen, Dispute vor dem Bezirksgericht auszutragen. Sollte übrigens eine Partei mit einem Urteil des Piratengerichts nicht einverstanden sein, sieht die Zivilprozessordnung vor, dass direkt das Bundesgericht als zweite Instanz angerufen werden kann. Ein Beispiel: Geben wir also die Kompetenz von Parteiausschlüssen dem Piratengericht, wird das Piratengericht gemäss vorgegebenen Regeln auf Antrag (wo kein Kläger da kein Richter!) über Ausschlüsse entscheiden. Dieser Entscheid könnte dann direkt an das Bundesgericht weiter gezogen werden.
Habe ich was vergessen oder falsch/unpräzise beschrieben?
Updated by mastgans over 11 years ago
Liebe Piratinnen, liebe Piraten,
weshalb benötigt ein Rechtsstaat Gerichte? Die Antwort ist naheliegend. Damit zwei Personen, die miteinander aufgrund irgendeiner Sache im Streit liegen nicht beginnen – nach dem Recht des Stärke-ren – physisch zu streiten und sich letztendlich umzubringen.
Ein Rechtsstaat hat als höchstes Ziel Gerechtigkeit zu verwirklichen, so dass jeder Mensch unabhängig seiner Herkunft die gleichen Chancen hat – und nicht das Recht des Stärkeren gilt. Letzteres führt letztendlich zu Unterdrückung und Tyrannei. Ein Rechtsstaat hat hierfür zwei Instrumente:
1. Gesetze, welche Spielregeln für ein gerechtes und chancengleiches Leben aufstellen.
2. Gerichte, welche die Einhaltung der Spielregeln überwachen.
Beide Elemente sind in einem Rechtsstaat unverzichtbar.
Innerhalb unserer Partei, liebe Piratinnen und Piraten, wird oft mit Herzblut um Inhalte und Positio-nen gekämpft. Wir sind nicht immer derselben Meinung. Wenn wir um Inhalte und Positionen kämp-fen, können wir debattieren und ein gemeinsames Verständnis finden. Notfalls auch mit einem Mehr-heitsentscheid. Hier sind wir dabei unsere Spielregeln und die Spielregeln, die wir gerne für die Ge-sellschaft hätten zu entwerfen.
Wenn es aber darum geht Entscheidungen zu treffen, die einzelne Personen betreffen, dann ist es oft fraglich, ob ein Mehrheitsentscheid die richtige Lösung bringt. Man muss sich auch fragen, muss die gesamte Partei den Sachverhalt zu der Person im Detail kennen? Kann sich die gesamte Partei über-haupt mit allen Details auseinandersetzen? Ist es wirklich notwendig, dass die vom Entscheid betrof-fenen Personen quasi vor der gesamten Partei blossgestellt werden müssen und auf ihre Persönlich-keitsrechte verzichten – frei nach dem Motto, wer nichts zu verbergen hat, kann auch alles offen le-gen? Ihr alle kennt die Antwort und sie lautet – Nein!
In unserer Gesellschaft haben wir hierfür Gerichte an welche sich jede einzelne Person wenden kann, wenn sie mit einer Sache nicht zufrieden ist – sei es mit dem Verhalten des Nachbarn oder einem Ent-scheid des Staates. Liebe Piratinnen und Piraten, wir sollten innerhalb unserer Partei die gleichen Möglichkeiten haben – Entscheide jederzeit überprüfen zu lassen. Aus diesem Grund schlagen wir die Gründung eines Piratengerichts vor. Das Piratengericht eröffnet uns allen die Möglichkeit, innerhalb der Partei getroffene Entscheidungen – wenn wir überzeugt sind, dass sie falsch sind – überprüfen und korrigieren zu lassen. Gleichzeitig können durch ein Piratengericht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen am Besten gewahrt werden.
Ein Beispiel – und wir hoffen es kommt nie soweit – Stellt Euch vor, gegen Euch läuft ein Ausschluss-verfahren aus der Partei. Unabhängig davon, ob es zu Recht oder zu Unrecht läuft. Wer von Euch möchte hier vorne stehen und gegenüber der PV argumentieren, dass er im Recht ist und die Beantra-genden (z. B. der Vorstand) im Unrecht sind. Wie viele von Euch – liebe Piratinnen und Piraten – werden sich mit dem Fall so vertieft auseinandergesetzt haben, dass sie sich ein richtiges Bild machen können und nicht aus dem hohlen Bauch heraus über einen Ausschluss abstimmen? – wahrscheinlich die Wenigsten – Wenn ihr den Fall allerdings nicht genau genug kennt, um Euch eine eigene Meinung zu bilden, dann werdet ihr zwangsläufig willkürlich handeln. – Das Urteil wird zu einem Lotteriespiel mit ungewissem Ausgang – Wenn ihr Euch aber jetzt vorstellt, ihr steht hier vorne, was wollt ihr alles von Euch preisgeben, um die Piratenversammlung davon zu überzeugen, dass ihr nicht ausgeschlos-sen werden sollt? – und das bei einem Lotteriespiel!!!!
Auch in einem Rechtsstaat wurde zur Lösung solcher Probleme Gericht geschaffen. Daher spreche ich mich dafür aus, hier und heute ein Piratengericht in die Welt zu setzen.
Updated by Atropos over 11 years ago
Die AG hat entschieden dass die Version von Denis genommen werden soll
Simon wird ihn noch auf Rechtschreibung überprüfen.
Updated by Atropos over 11 years ago
- Status changed from New to 2
- Assignee changed from SciFi to Simon Rupf
Updated by Atropos over 11 years ago
- Due date changed from 28 January 2012 to 11 February 2012
Updated by Simon Rupf over 11 years ago
- Status changed from 2 to 4
- % Done changed from 90 to 100
[Anmerkung: Die Rede hab ich jetzt nicht korrigiert, da die ja vom Redner gesprochen wird.]
Immer wieder kommt es vor, dass Beschlüsse von Organen falsch oder abweichend verstanden werden. In diesem Fall redet man miteinander und versucht, eine Einigung zu finden – z.B. mit einem weiteren klärenden Beschluss durch das betroffene Organ. Doch insbesondere bei Beschlüssen der Piratenversammlung ist es nicht möglich, mal eben in Wochenfrist Klarheit zu schaffen. Deshalb kann es zu längeren Diskussionen bis hin zu Streits kommen, die argumentativ nicht gelöst werden können. Ist man einmal an diesem Punkt, besteht die Möglichkeit vor ein Gericht zu gehen und den Sachverhalt beurteilen zu lassen. Normalerweise ist in erster Instanz ein Bezirksgericht zuständig. Diese Prozedur ist zeitaufwändig und kostenintensiv, für beide Parteien. Es ist naheliegend, diesen Aufwand zu minimieren, damit die Meinungsverschiedenheit möglichst schmerzlos aus der Welt geschaffen werden kann.
Auch sehen die Statuten und die Urabstimmungsordnung Konsequenzen für gewisse Taten vor. Parteiausschlüsse sind das wohl wichtigste Beispiel. Wir hatten schon einmal einen Parteiausschluss traktandiert und die Piratenversammlung leistete dem Antrag Folge. Unser Parteipräsident, Denis Simonet, hatte die Aufgabe, die Gründe des Ausschlusses zu erklären. Es ist sehr schwierig, in dieser Situation die Versammlung möglichst transparent über den Fall aufzuklären und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person zu bewahren. Es gibt ausserdem einen Livestream, Aufnahmen und ein Protokoll, die alle drei einen Fehler (z.B. versehentliche Nennung des Namens) für die Ewigkeit festhalten – und natürlich früher oder später ihren Weg ins Internet finden. Es gibt also einen Widerspruch: Entweder die Versammlung wird vollumfänglich informiert und dabei bleibt die Privatsphäre der betroffenen Person auf der Strecke oder wir achten die Privatsphäre und die Piratenversammlung muss ein Stück weit dem Antragssteller glauben. Letzteres kann leicht zu Hexenjagden führen.
Beide Situationen lassen sich elegant lösen, indem die Zuständigkeit solcher Fälle an ein darauf spezialisiertes Gremium gegeben wird. Die Zivilprozessordnung sieht dafür vor, dass eine juristische Person ein internes Gericht einführen darf, das erstinstanzlich angerufen werden muss. Als prominentes Beispiel sei die FIFA mit ihrem Schiedsgericht erwähnt. Es wäre also mit Annahme des folgenden Antrags ausgeschlossen, Dispute vor dem Bezirksgericht auszutragen. Sollte übrigens eine Partei mit einem Urteil des Piratengerichts nicht einverstanden sein, sieht die Zivilprozessordnung vor, dass direkt das Bundesgericht als zweite Instanz angerufen werden kann. Ein Beispiel: Geben wir also die Kompetenz von Parteiausschlüssen dem Piratengericht, wird das Piratengericht gemäss vorgegebenen Regeln auf Antrag (wo kein Kläger, da kein Richter!) über Ausschlüsse entscheiden. Dieser Entscheid könnte dann direkt an das Bundesgericht weiter gezogen werden.
Updated by Atropos over 11 years ago
- Status changed from 4 to 2
- Assignee changed from Simon Rupf to Exception
Danke Simon, ich gebs Exc zum einfügen