Motion #2555
closedStatutenänderung: Veröffentlichung von Ergebnissen der Urabstimmungen
Description
Alt - Kapitel 4 Artikel 15
10. Das Ergebnis der Urabstimmung muss jederzeit nachprüfbar sein
Neu - Kapitel 4 Artikel 15
10. Das Ergebnis der Urabstimmung muss jederzeit nachprüfbar sein und vom Vorstand nach Ende der Abstimmungsfrist auf dem offiziellen Publikationsorgan veröffentlicht werden. Gefasste Parolen müssen den Mitgliedern mit Kommentar per E-Mail mitgeteilt werden.
11. Der Vorstand oder von ihm bestimmte Vertreter unterhalten auf dem offiziellen Publikationsorgan eine Einführung und Anleitung der technischen Hilfsmittel der Urabstimmung.
Begründung
Pi-Vote kann eine grossartige Sache werden, wenn die Sichtbarkeit erhöht wird. Zwar werden die Abstimmungen zweimal angekündigt, nach Ende der Frist tappt Otto Normalpirat jedoch im Dunkeln. Auch vergangene Abstimmungen müssen mühselig mit der bereitgestellten Software besorgt werden. Das ist weder für Aussenstehende noch für Parteimitglieder transparent und hilfreich.
Weiterhin fehlt immer noch eine konkrete Einführung und Anleitung zu Pi-Vote auf der Webseite. Ich halte es für eine zentrale Aufgabe des Vorstandes, die demokratische Beteiligung der Basis zu fördern und zu unterstützen. Eigentlich sollte es nicht nötig sein, derartiges in den Statuten niederzuschreiben. Bisher ist aber leider nichts in diese Richtung geschehen.