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Task / Tâche #3372

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Vorschlag Budgetprozess, AP-Spenden und Kampagnen-Finanzen

Added by Valio almost 12 years ago. Updated over 11 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statuten
Target version:
Start date:
16 June 2012
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

alt:

Art. 8 Abs. 4 Lit. c
Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung;
Art. 8 Abs. 4 Lit. d
Abnahme des ordentlichen Budgets für das laufende Rechnungsjahr;

neu:

Art. 8 Abs. 4 Lit. c
Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, sowie allfälliger Kampagnenabrechnungen;
Art. 8 Abs. 4 Lit. d
Abnahme des ordentlichen Budgets, sowie von Kampagnenbudgets für das folgende Rechnungsjahr;

Art. 17quater (ordentliches Budget)

1 Der Schatzmeister ist für die Erstellung von Budgetvorschlägen für das folgende Rechnungsjahr verantwortlich.
2 Wiederkehrende administrative und operativen Kosten der Partei sind im ordentlichen Budget aufzuführen.
3 Ausserplanmässige Spenden, die nicht an eine Wahl- oder Abstimmungskampagne zweckgebunden sind, dürfen vom Vorstand einmalig im aktuellen, ordentlichen Budget nachgeplant werden. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss ...

Art. 17quinquies (Wahl- und Abstimmungskampagnen)
1 Bei der geplanten Teilnahmen an Wahlkämpfen und Abstimmungskampagnen mit einem absehbaren Umsatzvolumen von über CHF 2500.- ist jeweils ein vom ordentlichen Budget getrenntes Kampagnenbudget, sowie in den betreffenden Folgejahren eine getrennte Kampagnenabrechnung zu Handen der Piratenversammlung zu erstellen.
2 Kampagnenbudgets dürfen bei den Aufwändungen Prozent- statt Geldwerte aufweisen.

Begründung:
Dieser Antrag beinhaltet 3 Anliegen, die auch getrennt behandelt werden könnten.
a) Die Abnahme eines Budgets für das laufende Rechnungsjahr ist in der Praxis unüblich und erscheint unsinnig. In der Regel wird im Quartal nach einem Rechnungsjahr die Jahresrechnung abgenommen und ein Quartal vor dem folgenden Rechnungsjahr das Budget entschieden.
b) Für ausserplanmässige nicht-kampgnen-zweckgebundene Spenden (d.h. die nicht im beschlossenen, ordentlichen Budget des laufenden Rechnungsjahres aufgeführt sind) soll eine klare Regelung eingeführt werden. Hierbei geht es u.a. um Mittel sich durch Mäzene und Stiftungen ergeben und sinnvollerweise bereits im laufenden Rechnungsjahr teilweise eingesetzt werden sollten.
c) 17quinquies sieht eine getrennte Budgetierung und Abrechnung für grössere Kampagnen bei Wahlen und Abstimmungen vor. Dies dient einerseits der politischen Transparenz, andererseits der Stetigkeit von Budget und Rechnung im administrativ-operativen Bereich.


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