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Motion #3641

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Urabstimmung: Beschwerde der ANK

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Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Urabstimmung
Target version:
Start date:
06 September 2012
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:
Gremium:

Description

Beschwerde der ANK:

Die Antragskommission, im folgenden ANK, wendet sich an die
Geschäftsprüfungskommission mit der Bitte foldenden Sachverhalt zu
prüfen und gegebenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreiffen:

Die Geschäftsleitung, im folgenden GL, hat am "Mittwoch, 15. August
2012 um 12:14:04" 
folgende Mail an alle Mitglieder der Piratenpartei Schweiz versandt:

[...]

Die ANK ist der Meinung dass der zweite Teil der Mail (Stichwort
Jugendmusikförderung und das folgende) dahin gehend zu beanstanden
ist, dass darin den Mitgliedern eine Urabstimmung zu genanntem Thema
angekündigt wurde, die bei der Antragskommission bis heute nicht als
Antrag auf Urabstimmung eingereicht wurde.

Gemäss Art. 8 Abs. 2 ist jeder Antrag an die ANK einzureichen und
diese entscheidet über die Durchführung der Urabstimmung. Wenn also
die Bekanntmachung einer Urabstimmung an alle Mitglieder versandt
wird, bevor der entsprechende Antrag auf Urabstimmung von der ANK
behandelt wurde, so wiederspricht dies nach Auffassung der ANK Art. 8
Abs. 2 UAO.

Der Antrag auf Urabstimmung zur eidgenössischen Voksinitiative zur
Jugendmusikförderung ging bei der Antragskommission am 21. 8. 2012 um
13:19 CEST ein. Die GPK war beim Umlaufbeschluss auf Cc.
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