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Motion #3641
closedUrabstimmung: Beschwerde der ANK
Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Urabstimmung
Target version:
Start date:
06 September 2012
Due date:
% Done:
100%
Estimated time:
Gremium:
Description
Beschwerde der ANK:
Die Antragskommission, im folgenden ANK, wendet sich an die Geschäftsprüfungskommission mit der Bitte foldenden Sachverhalt zu prüfen und gegebenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreiffen: Die Geschäftsleitung, im folgenden GL, hat am "Mittwoch, 15. August 2012 um 12:14:04" folgende Mail an alle Mitglieder der Piratenpartei Schweiz versandt: [...] Die ANK ist der Meinung dass der zweite Teil der Mail (Stichwort Jugendmusikförderung und das folgende) dahin gehend zu beanstanden ist, dass darin den Mitgliedern eine Urabstimmung zu genanntem Thema angekündigt wurde, die bei der Antragskommission bis heute nicht als Antrag auf Urabstimmung eingereicht wurde. Gemäss Art. 8 Abs. 2 ist jeder Antrag an die ANK einzureichen und diese entscheidet über die Durchführung der Urabstimmung. Wenn also die Bekanntmachung einer Urabstimmung an alle Mitglieder versandt wird, bevor der entsprechende Antrag auf Urabstimmung von der ANK behandelt wurde, so wiederspricht dies nach Auffassung der ANK Art. 8 Abs. 2 UAO. Der Antrag auf Urabstimmung zur eidgenössischen Voksinitiative zur Jugendmusikförderung ging bei der Antragskommission am 21. 8. 2012 um 13:19 CEST ein. Die GPK war beim Umlaufbeschluss auf Cc.
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