Motion #3871
closedPi-Vote und SPO vs. Registrar
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Description
Nach dem Rechtsschriftwechsel zwischen dem SPO und dem Registrar von diesem Wochenende lasse ich z.Z. mein Amt bezüglich der Führung der Certification Authority ruhen, da meine Glaubwürdigkeit diesbezüglich in Frage steht.
Mit Mail vom 14. Oktober hat unser Präsident Thomas Bruderer die Sache zur Entscheidung der GL zugewiesen.
Somit bitte ich die GL um folgende Entscheide:
1. In der Sache Registrar gegen SPO das Verfahren wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 5 lit. b UaO i.V.m. Art. 14 Abs. 8 UaO einzustellen.
2. In der Sache Registrar gegen SPO das Verfahren wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO i.V.m. Art. 26 StGB i.V.m. Art. 24 StGB sowie Art. 14 Abs. 1 UaO wegen Geringfügigkeit einzustellen
3. In der Sache SPO gegen Registrar den Registrar zu ermahnen eventualiter zu verwarnen, auf Fahrlässigkeit gem. Art. 14 Abs. 9 UaO zu erkennen und das Verfahren wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO wegen Geringfügigkeit einzustellen.
4. Die Empfehlung auszusprechen, die Strafbestimmungen der UaO zu reformieren und künftig abgestufte Strafzumessungen vorzusehen.
5. Die Empfehlung auszusprechen, dass Registrar und SPO künftig vorgängig direkt miteinander kommunizieren und so die Arbeitsbelastung und Mailbelästigung des Präsidiums reduzieren.