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Motion #4563
closedVO Art 23bis
Description
Neuen OA auf verweisen an ein Organ
alt: existiert nicht
neu:
\art{23bis}{Ordnungsantrag auf Verweisen an ein Organ}
\abs{1}{Der Antragsteller schlägt das Nichteintreten und Verweisen an ein Organ auf eines oder mehrerer Geschäftes vor.}
\abs{2}{Der Ordnungsantrag benötigt eine Zweidrittelmehrheit.}
\abs{3}{Bei Annahme des Ordnungsantrages werden die betreffenden Geschäfte nicht
mehr behandelt und das entsprechende Organ ist beauftragt und ermächtigt die Geschäfte zu entscheiden.}
Begründung.
Wenn es Anträge an die PV gibt, die diese nicht behandeln möchte weil sie sich dafür nicht zuständig sieht, oder denkt ein anderes Organ könne das besser, so ist es nur recht und billig dass die PV diesen Antrag an ein Organ delegieren kann.
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