Motion #4585
closedErgänzung Position Urheberrecht II: Vereinfachte Lizenzierung nicht zu Lasten von Copyleft
Description
Antrag:
Im Positionspapier "Modernisierung des Urheberrechts" wird im Abschnitt "Vereinfachte Lizenzierung von kombinierten Werken" folgender Text
Kombinierte Werke, welche man auch kommerziell verwerten will, erfordern eine vereinfachte Einwilligung durch den Urheber. Die Beschränkung der Schutzdauer würde in diesem Bereich bereits vieles vereinfachen. Während das Urheberrecht aber noch gültig ist, sollte die Lizenzierung vereinfacht werden.
geändert zu
Kombinierte Werke, welche man auch kommerziell verwerten will, erfordern eine vereinfachte Einwilligung durch den Urheber. Die Beschränkung der Schutzdauer würde in diesem Bereich bereits vieles vereinfachen. Während das Urheberrecht aber noch gültig ist, sollte die Lizenzierung vereinfacht werden, jedoch nicht zu Lasten der Intention von Copyleft-Lizenzen .
Begründung:
Im entsprechenden Abschnitt ging es - gemäss meiner Erinnerung - primär darum sehr störende Einzelfälle zu beseitigen, in denen Remix-Künstler (wie GirlTalk oder DJ DangerMouse) praktisch unüberwindbare Hürden durch Rechteverwerter (nicht KünstlerInnen) in den Weg gelegt wurden, da die Lizensierung dutzender Schnipsel praktisch abgeblockt wurde. Nicht berücksichtigt wurde, wie sich diese Forderung im Gesamtbild auf andere Bereiche auswirken kann. Da die Forderung sehr unspezifisch ist, gibt es etwa Umsetzungsvarianten welche Copyleft-Konzepte vollständig untergraben könnten. Mit dieser Ergänzung soll präzisiert werden, dass wir die Intention der Copyleft-Lizenzen im Grundsatz unterstützen und nicht durch jede denkbare Umsetzung dieser Forderung nicht untergraben wollen.