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Task / Tâche #5229

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Handystörsender an Walliser Schulzentren

Added by sinnfrei almost 11 years ago. Updated about 10 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
-
Target version:
Start date:
31 May 2013
Due date:
26 August 2013
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Folgende Anfrage ging an das BAKOM raus:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich kontaktiere Sie in meiner Funktion als Aktuarin der Walliser Piratenpartei.

Wir möchten von Ihnen gerne wissen, ob der Einsatz von Handystörsendern in Schulen erlaubt ist. Unsere bisherigen Recherchen haben ergeben, dass der Einsatz von sogenannten GSM-Jammern Behörden vorbehalten ist und bewilligt werden muss. Dürfen wir Sie bitten uns den Prozess einer solchen Spezialbewilligung aufzuzeigen und uns darüber in Kenntnis zu setzen, ob dieser Prozess bereits von Walliser Schulzentren durchlaufen wurde?

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Kooperation
freundliche Grüsse
Melanie Hartmann, Walliser Piratenpartei

Vorgesehen ist nach Eingang einer Antwort die Veröffentlichung eines ausführlichen Blogbeitrages sowie einer gekürzten Pressemitteilung für den WB:

> Illegale Massnahmen im Briger Schulzentrum: Phone Jammer

Wir stellen eine erhöhte Nachfrage für Handyblocker in Walliser Schulen fest. Die Direktoren der Schulen setzen den Handyblocker ganz offen und ohne schlechtes Gewissen ein.

Handy-Störsender (auch als „Cell-Phone-Jammer“ oder „GSM-Jammer“ bekannt) erzeugen künstliche Funklöcher, indem die Verbindung zwischen Handy und Netzbetreiber (bzw.: Funkmasten) unterbunden wird. Die Phone Jammer wurden ursprünglich in der Spionageabwehr verwendet. Sie können auch Leben retten: Handybomben können nicht per Anruf gezündet werden, wenn das Netz lahmgelegt wird. In der Schweiz gibt es denn auch für Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Gefängnisse Sonderbewilligungen für den Einsatz der Störsender. Offiziell dürfen mit dem Signalstörer nur Behörden arbeiten.

Der illegale Handel blüht. Ein lukratives Geschäft – nicht nur für die Händler. So mutmasst man, dass in einigen Hotels Handy-Störsender installiert sind, weil der Gewinn aus Zimmertelefonaten innerhalb von vier Jahren um 76 Prozent gesunken ist. Als die SBB die Ruhewagen abschafften, wurde im Internet gar zum Kauf der Handykiller aufgerufen. Diese seien immer noch billiger als ein 1.-Klasse-GA.

Auch ein österreichischer Schulleiter nutzte ein solches Gerät zur Selbstjustiz gegen die Smartphone-Schummelei seiner Schüler. Prompt wurde er angezeigt. Das Einsammeln der Telefone habe nicht funktioniert: «Die kommen mit zwei Handys, geben das von der Oma ab und behalten ihr Smartphone», Er bestellte sich einen Handy-Störsender und stellte ihn auf die Toilette. Im Umkreis von 15 Metern war nun kein Empfang mehr möglich.

Beim Bundesamt für Kommunikation kennt man das Problem: «Es gibt regelmässig solche Fälle», so Sprecherin Deborah Murith. Die Geräte sind jedoch streng verboten: «Das Mitführen der Störsender kann mit Haft und einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft werden», warnt Murith. Um nicht von Brüssel verklagt zu werden, müsste man Störsender einsetzen, die jederzeit Notrufe ermöglichen. Die gibt es aber nicht.

Störsender sind in der Schweiz streng verboten. S.a. BAKOM: Störsender (Jammer). Die Bundesnetzagentur teilt ebenfalls mit, dass der Betrieb und der Vertrieb an bzw. durch Privatpersonen in der gesamten EU verboten ist. Das BAKOM teilt mit: "Störsender können keine CE Kennzeichnung tragen, weil diese Geräte gegen die europäischen R&TTE (PDF) und EMV (PDF) Richtlinien verstossen (siehe auch die Informationen der EU Kommission auf ihrer Homepage).

Wir unterstützen die Richtlinien der BAKOM bezüglich Störsender und bitten die betroffenen Schulen, allfällige Funknetzstörmassnahmen sofort einzustellen.


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