Task / Tâche #5539
closedVergütung Mitgliederbeiträge an die Sektion Aargau für das 2. Quartal 2013
100%
Description
Gem. FiO Art. 21 Absätze 2 und 3 muss die Ausschüttung an die Gebietsparteien vierteljährlich innert 5 Werktagen nach den Stichtagen erfolgen.
Die Gebietspartei Aargau hat bis heute, 17. Juli 2013 noch keine Ausschüttung für das 2. Quartal 2013 erhalten, weder Mitgliederbeiträge noch Spenden.
Auch die Auflistung der Mitglieder, welche bezahlt haben und die Spender sind noch nicht eingetroffen.
Ebenfalls gem. FiO Art. 10 Absatz 4 benennt jeder Schatzmeister einer Gebietspartei einen Stellvertreter, der innerhalb eines Werktages seine Arbeit vollständig übernehmen kann.
Gem. StPPS Art. 20bis ist die Piratenpartei Schweiz die Gebietspartei höchster Stufe.
Die Pratenpartei Aargau erwartet, dass die ihr zustehende Ausschüttung bis Freitag, 26. Juli 2013 auf deren Postkonto eingegangen ist und die Aufteilung auf Mitgliederbeiträge (inkl. Namen der Mitglieder oder Mitgliedsnummer) und Spenden (inkl. Namen der Spender und der Höhe je Spende) beim Stellvertreter des Schatzmeisters der Piratenpartei Aargau vorliegt.