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Motion #5809
closedKosmetische Änderungen am Positionspapier zu Sucht /Modification mineures Position sur les Dépendance (drogues)
Description
Antragssteller: Pat Mächler, Barbara Seiler
Antrag: Das Positionspapier "Suchtmittelpolitik" wird wie folgt sprachlich geändert und heisst danach "Suchtpolitik"
================== Suchtpolitik ================== Präambel Heute sind viele psychoaktive Substanzen verboten, was dazu führt, dass harmlose Freizeitkiffer kriminalisiert werden, Justiz und Polizei mit Drogendelikten beschäftigt sind, und die organisierte Kriminalität Milliarden umsetzt. Eine vernünftige Drogenpolitik beruht auf den vier Pfeilern Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression und handelt auf eine verhältnismässige Weise. In der aktuellen Politik werden die Möglichkeiten einer liberalen Regelung nicht ausgeschöpft. Dieser Zustand ist unserer Meinung nach unhaltbar. Deshalb fordern wir eine liberalere Drogenpolitik mit dem Ziel, die Freiheit zu erhöhen und die Kriminalität zu senken, ohne eine Zunahme der Schwerstabhängigen oder des Drogenkonsums Jugendlicher zu bewirken. Inhaltliche Darlegung Die vier Säulen der Drogenpolitik, Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression, sind in einer liberalen Gesellschaft nur verhältnismässig, wenn sie die gesellschaftliche Realität reflektieren. Im folgenden versuchen wir Vorschläge in drei Aspekten von Drogenpolitik zu unterbreiten, um diesem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen. Typisierung nach Härtegrad Die Vorstellung, dass sich Substanzen welche zu Abhängigkeit führen können kategorisch in gesellschaftlich akzeptierte Konsumgüter und geächtete Drogen einteilen lassen, ist veraltet. Die Legalität verschiedener Psychoaktiva hat nur noch wenig mit der gesellschaftlichen Realität bezüglich Abhängigkeitspotenzial, direkter und indirekter Gesundheitsgefährdung und tatsächlichem Konsum zu tun. Eine differenzierte Typisierung von Substanzen mit entsprechender Regelung ist notwendig. Weiche Drogen Der Besitz und Privatkonsum, sowie der Anbau und die Herstellung zum Eigengebrauch weicher Drogen, insbesondere von Marihuana, soll legalisiert werden. Einfuhr, gewerbsmässiger Anbau, Herstellung und Handel sollen durch Gesetze reglementiert werden, wie dies heute bereits bei Alkohol der Fall ist. Dabei soll insbesondere dem Jugendschutz Rechnung getragen werden. Partydrogen und halluzinogene Drogen Partydrogen (aufputschende, euphorisierende, empathisierende) und halluzinogene Drogen mit möglichst geringen Gesundheitsrisiken sollen an entsprechenden Anlässen, die nur Erwachsenen zugänglich sind, verkauft und konsumiert werden dürfen. Dazu sollen Regeln für den sicheren Genuss dieser Substanzen erlassen werden, die beispielsweise die Anwesenheit eines Arztes vorschreiben können. Einfuhr, Produktion und Handel mit diesen Substanzen soll lizenzierten und staatlich kontrollierten Unternehmen vorbehalten bleiben. Harte Drogen Harte Drogen wie Kokain und Heroin sollen als verschreibungspflichtige Substanzen behandelt werden, und nur gegen Rezept an Süchtige abgegeben werden. Die kontrollierte Drogenabgabe dient primär der Schadensminderung, weil eine Gesundheitsgefährdung durch illegal beschaffte Psychoaktiva, die vergleichbar mit gefälschten Medikamenten keinerlei Qualitätsgarantien haben, gemindert wird. Die Gesundheit von Abhängigen ist ein Rechtsgut, das bei der Verhältnismässigkeitsprüfung von Repression bisher eher vernachlässigt wurde. Auch nicht vergessen werden dürfen die Gesundheitskosten, die durch Behandlungen infolge der Einnahme verschmutzter Psychaktiva entstehen. Andere Süchte Andere Süchte, beispielsweise nach Video- oder Glücksspielen, dem Surfen im Internet oder anderen psychoaktiven Substanzen, die kein direktes körperliches Gefährdungspotential haben, sollen im Rahmen von Präventiv- und Schadenbegrenzungskampagnen angegangen werden. Verbote und andere Repressionsmassnahmen sind aber abzulehnen. Freie Entscheidungen gegen die Sucht Eine liberale Gesellschaft versucht so weit wie möglich Mechanismen der individuellen Entscheidungsfindung zur Reglementierung von gesellschaftlich unerwünschten Handlungen einzusetzen. Ein Individuum soll sich unter gesellschaftlichen Rahmenbedingungen freiwillig zu einen verantwortungsbewussten Verhalten entscheiden. Der Mensch soll nicht das Gefühl haben durch Zwänge und Verbote gelenkt zu sein. Viel mehr sollen Entscheidungen auf Grund von individuellen Kosten-Nutzen Überlegungen getroffen werden. Gerade in der Drogentherapie ist die bewusste Entscheidung des Süchtigen aufzuhören sehr viel effektiver als ein Zwang zu Abstinenz. Insofern müssen die Faktoren gestärkt werden, die einem Individuum zum freiwilligen Entscheid gegen den Konsum von Substanzen mit Abhängigkeitspotenzial verhelfen. Im Folgenden zeigen wir gesellschaftliche Mechanismen zur Stärkung individueller Entscheidungskompetenzen auf, die zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit solchen Substanzen beitragen. Zerschlagung des Wirkungskreises Drogensucht-Kriminalität Jede Sucht ist eine sich selbst verstärkende Rückkopplung, das heisst die Suchthandlung führt direkt oder indirekt zu einer Verstärkung des Bedürfnisses diese Handlung zu wiederholen. Bei Drogensucht ist der Teufelskreis im Zusammenhang mit Kriminalität besonders verheerend. Drogensucht und Kriminalität bedingen sich gegenseitig. Aus Drogensucht entsteht Kriminalität und aus Kriminalität entsteht Drogensucht. Diese ausweglose Situation ist eine entscheidendes Problem beim Versuch von Süchtigen sich gegen Drogen zu entscheiden. Die Legalisierung von Substanzen unter Rahmenbedingungen kann diesen Wirkungskreis zerschlagen. Austrocknung des Sumpfes der Drogenkriminalitäts Der Zusammenhang von Drogensucht und Kriminalität ist nicht nur individuell zu betrachten, sondern auch was organisierte Kriminalität betrifft. Die Illegalität vieler Psychoaktiva macht es dem organisierten Verbrechen erst möglich daraus ein kriminelles Handelsgut zu machen. Sie profitieren von Illegalitätsrenten, die vergleichbar mit Monopolrenten dem Inhaber einer strukturellen Marktposition erhebliche Profite garantieren. Ein historisches Beispiel ist die Prohibition in den USA der 20er Jahre, wo das Verbot des Alkoholkonsums einem gewissen Al Capone zu Millionen und einem zweifelhaften Weltruhm verholfen hat. Dieser Effekt der Illegalitätsrente, die es der organisierte Kriminalität gleichsam ökonomischen Akteuren ermöglicht einen eigenen Markt zu schaffen und zu besetzten, hat für das Individuum furchtbare Folgen. Nicht umsonst spricht man von „abhängigen“ Kunden als den sichersten Kunden. Die organisierte Kriminalität nützt ihre Marktposition aus, um den Abhängigen eine Entscheidung gegen die Droge zu verwehren. Die Legalisierung von Drogen und der Aufbau eines staatlich reglementierten Marktes bringt die illegal erworbenen Gewinne zum verschwinden. Die organisierte Kriminalität als ökonomisch orientierter Akteur besitzt keinen Anreiz mehr zur Drogenkriminalität. Liberalisierung durch reglementierten Markt Es stellt sich die Frage, wie der Staat den Umgang mit Substanzen mit Abhängkeitspotenzial organisieren soll, wenn grundsätzlich von einem legalen Konsum ausgegangen werden soll. Sicher ist eine vollständige Freigabe ohne flankierende Massnahmen keine Option. Es müssen also strikte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Hierbei geht es vor allem um die staatliche Kontrolle des Marktes, was für Qualität und Transparenz sorgen soll. Der staatlich regulierte Verkauf muss die Qualität sicherstellen um die Gesundheit der Konsumierenden nicht zu gefährden. Vergleichbar mit dem Verkauf von Tabak und Alkohol müssen Standards zu Produktion und Verkauf definiert werden. Hierbei darf der Jugendschutz nicht vergessen werden. Was die Transparenz betrifft, müssen dem Konsumenten die Kosten und Konsequenzen unübersehbar aufgezeigt werden. Das Ziel einer effektiven Drogenprävention ist, dass der Mensch auf Grundlage guter Informationen eine freie und vernünftige Entscheidung für sich selbst treffen kann. Deshalb schliessen sich Drogenprävention und ein staatlich regulierter Markt nicht gegenseitig aus. Für harte Drogen ist eine staatlich organisierte Drogenabgabe vorzuziehen. Wie bei verschreibungspflichtigen Substanzen muss die Abgabe ärztlich kontrolliert sein. Schadensminderung durch Entstigmatisierung Die moralische Gleichsetzung von weichen und harten Drogen hat zur Folge, dass es unmöglich ist für spezifische Suchtprobleme je nach Situation Lösungen zu finden. Zu oft kommt die Forderung nach der vollen Härte des Gesetzes mit dem Aufruf, den Anfängen zu wehren. Es mag der politischen Profilierung dienen, auf „Law and Order“ zu pochen, doch ist es nicht lösungsorientiert. Vielmehr hat es eine Stigmatisierung zur Folge, welche das individuelle Suchtproblem noch verstärkt. Die gesellschaftliche Ächtung eines Konsumenten weicher Drogen beschleunigt die Abwärtsspirale in die Sucht und vergrössert die Gefahr, zu harten Drogen zu greifen. Eine Entstigmatisierung der Sucht und das Verständnis, dass es sich dabei um eine Krankheit handelt, wirken schadensmindernd und erhöhen die Chance für eine Therapie. Sucht ist eine Krankheit, kein moralischer Makel Die Entstigmatisierung der Sucht ist in erster Linie keine politische sondern eine gesellschaftliches Forderung. Politisch kann dies unterstützt werden, indem staatliche Massnahmen der Drogenpolitik auf ihre stigmatisierende Wirkung geprüft werden. Es muss vermieden werden, dass präventive Kampagnen, Therapieangebote, Projekte zur Schadensminderung und besonders repressive Massnahmen, Sucht als einen moralischen Makel darstellen. In der Praxis findet dieser Grundsatz bereits Anwendung, wie aus dem dritten Massnahmenpaket des Bundes zur Verminderung des Drogenproblems (MaPaDro III) zu ersehen ist. Nun muss noch die Politik zur Kenntnis nehmen, dass die Entstigmatisierung der Sucht einen wichtigen Beitrag zur Drogenpolitik leisten kann. Rhetorische Äusserungen wie „Kampf den Drogen“ oder „Krieg gegen die Drogen“ mögen die militärische Entschlossenheit demonstrieren, aber einen Beitrag zur Lösung des Drogenproblems bieten sie nicht. Psychoaktiva-Konsum im öffentlichen Raum Es darf nicht ignoriert werden, dass grosse Teile der Bevölkerung nicht mit dem Konsum oder den Folgen von Psychoaktiva konfrontiert werden wollen. Was für Alkohol gilt, muss auch für andere Substanzen gelten, welche die kognitiven oder motorischen Fähigkeiten beeinträchtigen. Das Führen eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss ist strikt zu ahnden, jedoch mit Abstufung nach Gefährdungspotenzial wie Fahrzeuggewicht. Hierfür müssen präzise Tests entwickelt werden, die feststellen können, ob eine Person akut unter Drogeneinfluss steht. Der Konsum weicher Drogen soll hierbei in der Öffentlichkeit unter den gleichen Auflagen möglich sein wie der von Alkohol oder Zigaretten, der öffentliche Konsum aller anderen psychotropen Substanzen mit einer Ordnungsbusse belegt werden. Zusammenfassung Die oben dargelegte Drogenpolitik verfolgt zwei Hauptziele: Die Stärkung der Freiheit des einzelnen in Entscheidungen, die praktisch nur für diese Person Konsequenzen haben und die Reduktion der Kriminalität. Wir sind der Meinung, dass mündige Personen selber entscheiden welche Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Wir sehen die Gefahren einzelner Substanzen, wollen aber die staatlichen Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Einzelnen möglichst klein halten. Deswegen sollen nur die gefährlichsten Drogen unzugänglich sein. Da wir aber auch von der ärztlich kontrollierten Abgabe dieser Drogen zu Therapiezwecken überzeugt sind, ist es naheliegend diese als verschreibungspflichtige Substanzen einzustufen. Die Kriminalität rund um Drogen hat zwei Seiten: Die Beschaffungskriminalität der Drogensüchtigen und der Handel durch die organisierte Kriminalität. Mit der Teillegalisierung entziehen wir beidem die Grundlage. Schwerstabhängige können sich gegen ein Rezept ihre Drogen zu einem fairen Preis in der Apotheke besorgen, ohne dafür stehlen, rauben oder dealen zu müssen. Die organisierte Kriminalität wird das Interesse am Drogengeschäft verlieren, wenn sich nur noch wenig Geld verdienen lässt. Beides macht unsere Strassen sicherer und spart Strafverfolgungs- und Gerichts- und Gefängniskosten. Wir sind der Ansicht, dass Drogen für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind und diesen daher den Zugang mit geeigneten Mitteln verwehrt werden muss. Wenngleich der Jugendschutz im Alkoholverkauf nicht perfekt ist, so ist er unseres Erachtens nach das bessere Mittel als die Prohibition. Einzelnachweise Simone Ledermann, lic. rer. soc./ Prof. Dr. Fritz Sager (2006): Die Drogenpolitik der Schweiz (MaPaDro III), Bern: Bundesamt für Gesundheit (BAG). Online: http://www.bag.admin.ch/shop/00035/00204/index.html?lang=de Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (2006): Von der Politik der illegalen Drogen zur Politik der psychoaktiven Substanzen, Bern: Verlag Hans Huber KRIEG GEGEN DIE DROGEN, Bericht der Weltkommission für Drogenpolitik, Juni 2011 http://www.globalcommissionondrugs.org/wp-content/themes/gcdp_v1/pdf/Global_Commission_Report_German.pdfZusammenfassung
- Zunächst wird das Papier um eine aktuellere, internationale Quelle zum Thema ergänzt
- Der Begriff Suchtmittel wird geeignet entweder durch die Worte durch "Substanzen (mit Abhängigkeitspotenzial)" oder "Psychoaktiva" ersetzt
- Der Begriff "Sucht" wird wo es sich um Abhängigkeit mit Substanzen handelt durch den Begriff "Abhängigkeit" ersetzt, gemäss der medizinischen Definition; "Sucht" wird weiterhin als übergeordneter Begriff beibehalten an Stellen um denen es sich (auch) um Zwangsverhalten ohne Substanzeinnahme handelt
- Der Begriff "Partydrogen" wird durch die Wirkung der damit bezeichneten Substanzen spezifiziert
- Bei der Ahndung beim führen von Fahrzeugen unter Psychoaktivaeinfluss wird der Satz wie folgt ergänzt: "mit Abstufung nach Gefährdungspotenzial wie Fahrzeuggewicht"
- An einigen Stellen wurden stilistische Satzkorrekturen vorgenommen
Hinweis: Eine Abfolge der Änderungen lässt sich in diesem Pad ablesen (Revision 1637): https://piratenpad.de/p/sucht
Begründung zu den einzelnen Punkten:- Wir halten es für wünschenswert diese Quelle aufzunehmen, da sie von einem weltweiten Team entwickelt wurde, sich mit bisherigen Ansätzen deckt und zudem Verweise auf neuere Erkenntnisse (Gefährlichkeitsstudien von David Nutt et al.) beinhaltet
- Wie von Hans Cousto im Forum richtig vermerkt dient ein "Mittel" üblicherweise einen intendierten Zweck. In der Regel dürfte aber kaum jemand bewusst bezwecken wollen, dass er süchtig wird. Somit ist der Begriff abzulehnen.
- Es macht Sinn die medizinisch etablierten, statt umgangssprachlicher Begriffe zu verwenden
- Die Spezifizierung erfolgt um den umgangssprachlichen Terminus besser zu fassen
- Wir denken es sollte klar sein, dass qualitative unterschiedliche Strafbemessungen beim Führen eines Fahrrads bzw. eines Kreuzfahrtschiffs anzusetzen sind
- Wir empfinden die neuen Sätze als verständlicher und stilistisch schöner
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