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Motion #5855

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Änderungsantrag Gerichtsgebühren / motion modifications des frais du tribunal

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Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
28 September 2013
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Die Gerichtsgebühren sollen wie bei staatlichen Gerichten üblich durch die unterlieende Partei bezahlt werden.

Begründung

Wer berechtigterweise klagt soll nicht mit Kosten belastet werden. Wer aber berechtigterweise verklagt wird, soll auch die Kosten tragen.

Antragstext

Art. 20 des Antrags ist wie folgt zu ändern:

Art. 20 Gebühren
1 Das Schiedsverfahren ist gebührenpflichtig. Es wird eine Spruchgebühr zwischen CHF 100.- und CHF 500.- zu Gunsten der Piratenpartei Schweiz verlangt. Die Spruchgebühr richtet sich nach der Komplexität und Tragweite des Verfahrens. Sie ist jeweils von der unterliegenden Partei bzw. den unterliegenden Parteien zu tragen.
2 In begründeten Härtefällen kann ausnahmsweise auf eine Spruchgebühr ganz oder teilweise verzichtet werden.

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Updated by alexis over 10 years ago

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Updated by christianseematter about 10 years ago

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