Task / Tâche #5909
closedVorschlag für einen Vertrag mit der Piratenpartei Schweiz
100%
Description
Hallo liebe Vorstands-Kollegen
Wir haben den ersten Entwurf eines solchen Vertrages nun in unserem Vorstand besprochen und nun wollte ich Euch bitten, den Entwurf bei Gelegenheit in Eurem Vorstand zu besprechen und uns Bescheid zu geben, was Ihr davon haltet. Gerne dürft Ihr Eure Änderungsvorschläge direkt im Pad festhalten:
http://piratepad.net/0krLtUFmyc
Soweit ich das bis jetzt sehe, sind vor allem zwei Punkte noch zu unklar: Das Finanzielle und der Name. Es sollte geregelt sein, dass Ihr Euch weiterhin Piratenpartei nennen dürft. Auch sollte eine einfache und klare Lösung gefunden werden, wie die PPS für allfällig erbrachte Dienstleistungen entschädigt werden soll.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.
Simon
Updated by cta about 11 years ago
- Category set to Traktandum Vorstandssitzung
- Target version set to Vorstandssitzung 2013-10-29
Updated by cta about 11 years ago
- Status changed from New to Needs Work
- Target version changed from Vorstandssitzung 2013-10-29 to Vorstandssitzung 2013-11-12
Wir möchten uns darauf beschränken, die konstruktive Zusammenarbeit zu regeln. Weitere Details sind nicht notwendig.
Die Regelung der Namensverwendung ist nicht notwendig
Der Alternativvorschlag von Exception ist aus Sicht der PPAG nicht akzeptabel, da schon wieder viel zu detailliert
Updated by Simon Rupf about 11 years ago
- Target version changed from Vorstandssitzung 2013-11-12 to Vorstandssitzung 2013-11-26
Hallo liebe Vorstands-Kollegen
Wir haben heute Eure Antwort diskutiert. Es wurde gewünscht, dass das Namensrecht geregelt wird. Dazu wurden folgende zwei Varianten vorgeschlagen:
Vorschlag: Das Namensrecht an der Bezeichnung "Piratenpartei" liegt bei der Piratenpartei Schweiz.
Alternativvorschlag: Die Piratenpartei Aargau darf den Namen "Piratenpartei" führen, solange Ihre Ziele mindestens diejenigen der Piratenpartei Schweiz enthalten.
Habe zudem das Pad oben etwas bereinigt und um diese Alternativ-Punkte ergänzt.
Piratige Grüsse
Simon
Updated by domjoe about 11 years ago
Vorschlag A ist einfach nicht richtig, also nicht akzeptabel. Vorschlag B riecht nach Willkür, da gemeinsame Ziele nicht messbar sind. Die Lösung ist einfach. Wir hören gleich auf mit marken- und namensrechtlichen Ansprüchen. Andernfalls kommt Regelung 5 zur Anwendung (keine gerichtlichen Auseinandersetzungen..). Nun, wer auch immer auf dem Markenrecht am Namen «Piratenpartei» beharrt, sollte noch einmal lange und intensiv darüber nachdenken.
Die Schlagzeile «Piratenpartei Schweiz» fordert Namensrechte für die Bezeichnung «Piratenpartei» wäre wohl ein Witz, so wie die ganze Debatte. Es scheint hier nur darum zu gehen, auf irgend einer Art und Weise eine Vormachtsstellung zu reservieren. Das kann nicht im Sinne eines zweiseitigen Vertrages sein.
Updated by Anonymous almost 11 years ago
- Target version changed from Vorstandssitzung 2013-11-26 to Vorstandssitzung 2014-01-07
Updated by cta almost 11 years ago
- Target version deleted (
Vorstandssitzung 2014-01-07)
Wir warten auf Input
Updated by cta over 10 years ago
- Target version set to Vorstandssitzung 2014-05-27
Updated by cta over 10 years ago
Gemäss https://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-board/wiki/Protokolle%3E2014-05-13#5876-Vertrag-Piratenpartei-Aargau sind wir mit folgendem Text einverstanden:
1. Die Vertragsparteien betreiben Politik gemäss den Kernthemen der internationalen Piratenbewegung. 2. Bei abweichenden Positionen bekämpfen sich die Vertragsparteien nicht medien- und öffentlichkeitswirksam. Sie unterstützen sich nach Möglichkeit und tragen zum gemeinsamen politischen Erfolg bei. Ebenso bei der Koordination für nationale Wahlen, Abstimmungen und Themen. 3. Für die Nutzung der Infrastruktur der PPS entrichtet die PPAG einen Unkostenbeitrag. Dieser ist Verhandlungssache. 4. Für die Nutzung der Infrastruktur ist die Datenschutzrichtlinie der PPS einzuhalten (Aktuell https://projects.piratenpartei.ch/knowledgebase/articles/22) 5. Der Vertrag kann einseitig und jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.
Als Unkostenbeitrag werden CHF 100 empfohlen. Gemäss meiner Erinnerung haben wir aber noch einen Zusatz eingefügt, welcher die Anwendbarkeit der Datenschutzrichtlinie auf die zum Zeitpunkt der Verhandlung gültige Version beschränkt (ie. kein automatischer Nachvollzug)
Was ist zu tun? Wer tut?
Updated by cta over 10 years ago
- Target version changed from Vorstandssitzung 2014-05-27 to Vorstandssitzung 2014-06-10
Updated by cta over 10 years ago
- Target version deleted (
Vorstandssitzung 2014-06-10)
Updated by cta over 9 years ago
- Target version set to Vorstandssitzung 2015-03-31
Updated by cta over 9 years ago
- Target version deleted (
Vorstandssitzung 2015-03-31)
Updated by SteffenO over 5 years ago
- Status changed from Needs Work to Done
- % Done changed from 0 to 100
PPAG wieder eingegliedert in PPS