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Task / Tâche #6311

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Videoüberachung Brig: Umstellung der Webseite

Added by dataCore about 10 years ago. Updated over 6 years ago.

Status:
Needs Feedback
Priority:
Normal
Assignee:
-
Category:
-
Start date:
18 March 2014
Due date:
% Done:

40%

Estimated time:

Description

Brig hat gestern ihre Webpräsenz umgestellt (sieht wirklich hübsch aus)
http://www.brig-glis.ch/

Das Problem: Die schlechten Bilder der Videoüberwachung (Wir erinnern uns, statt der Position der Videokameras wurde nur so ein Bereich um die Videokameras aufgehellt) sind aber nun ganz verschwunden und wurden nur durch irgend einen Strassennamen-Text ersetzt:
http://www.brig-glis.ch/sicherheit/videoueberwachung.php

Meines Erachtens ist dies zu wenig! Wir fordern: Eine Informationspflicht für Gemeinden mit Videokameras und zwar soll auf der Webseite:
- Konkret die Anzahl und Position der Kameras auf einer Map anzuzeigen
- Konkret den Bereich der Überachung einzufärben

Was meint ihr? Dies ist wohl wieder ein Punkt für die Datenschützerin. Ich kann aktuell eben keine solche Definition im Gemeinde-Polizeireglement finden (steht nur in der Natischer Variante). Ich werde heute noch eine Anfrage an die D&Ö-Behörde stellen und dies gehört wohl dann auch auf die ToDo Liste :)

Actions #1

Updated by dataCore about 10 years ago

  • Status changed from New to Needs Work
  • Assignee set to dataCore
Actions #2

Updated by dataCore about 10 years ago

  • Status changed from Needs Work to Needs Feedback
  • % Done changed from 0 to 40

Anfrage ging heute per Mail raus...

Werte Frau Sury
Gestern hat die Gemeinde Brig ihre Webpräsenz (http://www.brig-glis.ch/) umgestellt und kommt nun in neuem, schlichtem Design rüber. Diesbezüglich wurde aber leider auch die Kartenausschnitte zur Videoüberwachung entfernt. Diese Karten hatten wir bereits früher kritisiert, da diese nur den Bereich der Überwachung (Schraffierte Fläche), nicht aber die Position und Anzahl der Kameras angezeigt hatte. Nun sind sie gänzlich verschwunden und es werden nur nichtssagende Strassennahmen gelistet:
http://www.brig-glis.ch/sicherheit/videoueberwachung.php
Im Polizeireglement der Gemeinde, wie auch auf Ihrer Webseite sehe ich keine Informationen zu einer Verpflichtung, die Überwachungsmassnahmen nicht nur im effektiven öffentlichen Raum (Also vor Ort durch Signalisation), sondern auch auf z.B. einer Webseite kennzeichnen zu müssen? Ist dies korrekt? Oder gibt es dort auch Bestimmungen.
Aus unserer Sicht müsste eine Gemeinde, die eine solche Massnahme einsetzt, auch im Zuge des Öffentlichkeitsgesetzes die folgenden Daten digital zugänglich machen:
- Verlinkung des Video/Polizeireglements
- Position und Anzahl der Videokameras auf einer Karte signalisieren
- Bereich der Abdeckung der Videokameras auf einer Karte signalisieren
Können Sie uns mitteilen, ob es diesbezüglich Bestimmungen gibt? Haben wir hier eine handhabe, die die Gemeinde zu einer Veröffentlichung dieser Daten zwingt?
Über eine Empfangsbestätigung unsere Anfrage, so wie eine rasch-mögliche Antwort würden wir uns freuen.
Besten Dank und
freundliche Grüsse

Actions #3

Updated by dataCore almost 10 years ago

  • Status changed from Needs Feedback to Needs Work

Habe nun eine Antwort von Frau Sury erhalten:

Die zu erfüllenden Voraussetzungen, damit eine Videoüberwachung zulässig ist, finden sich in Art. 28 GIDA.
Gemäss Art. 28 Abs. 1 GIDA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- So muss eine Grundlage in Form eines formellen Gesetzes vorliegen
- die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden.
- Die aufgezeichneten Informationen dürfen nur für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck verwendet werden.
Gemäss Art. 28 Abs. 2 GIDA ist zudem folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Die Öffentlichkeit muss in klarer und angemessener Weise über die Überwachungsmassnahme und die zuständige Behörde hingewiesen werden.
Ob die praktizierte Information der Öffentlichkeit „angemessen“ ist, kann so nicht abschliessend beantwortet werden und müsste Inhalt einer vertieften Abklärung, idealerweise vor Ort, bilden. Doch dafür fehlt es aktuell leider an Mitteln.
Ich hoffe Ihnen jedoch mit einigen generellen Überlegungen weiterhelfen zu können.
Auf der Homepage muss die gesetzliche Grundlage der Videoüberwachung, direkt oder per Link, angegeben sein, damit die Voraussetzungen einer angemessenen und klaren Information der Öffentlichkeit über die Videoüberwachung gemäss Art. 28 Abs. 1 und 2 GIDA erfüllt sind. Es kann angemerkt werden, dass das Videoüberwachungsreglement der Gemeinde Brig diesbezüglich gilt. Darauf wird auch auf der Webseite der Gemeinde Brig verlinkt. Folglich ist die Voraussetzung der Angabe der gesetzlichen Grundlage der Videoüberwachung auf der Homepage der Gemeinde Brig erfüllt. Eine explizite Verlinkung auf das Polizeireglement unter der Rubrik http://www.brig-glis.ch/sicherheit/videoueberwachung.php ist nicht zwingend nötig, solange das Polizeireglement der Öffentlichkeit zugänglich und einsehbar ist.
Es ist ausreichend, wenn die Gemeinde Brig auf ihrer Webseite die Standorte der Videoüberwachung allgemein angibt. Von Bedeutung ist, dass die Information der Öffentlichkeit durch die Gemeinde transparent sein muss. Die Angaben auf der Webseite sind dafür ausreichend, da es für die einzelnen Personen verständlich ist, welcher Bereich überwacht wird und sie aufgrund dieser Information schon eine Entscheidung treffen können, einen bestimmten Ort nicht zu frequentieren, da sie dort videoüberwacht werden. Die Angaben auf der Internetseite der Gemeinde Brig sind somit genügend bestimmbar. Die exakten Standorte der Kameras beschrieben auf einer Karte müssen demnach nicht auf der Webseite der Gemeinde Brig aufgeschaltet werden.
Des Weiteren müssen von der Gemeinde Brig Hinweistafeln oder Schilder an den Standorten der Videokameras aufgestellt werden. Es ist genügend, wenn dabei ein genereller Hinweis auf den Link http://www.brig-glis.ch/sicherheit/videoueberwachung.php gemacht wird.

Actions #4

Updated by sinnfrei over 9 years ago

Meine Inputs für ein Treffen mit Fanti:
- eine Map mit allen behörldich überwachten Zonen im Kanton zur Verfügung stellen, etwa auf der Webseite der Datenschutzbehörde,- oder wenigstens ein Register aller Standorte aufführen.
- Illegale private Installationen in Wohn- und Gewerbezonen systematisch suchen und mahnen.
- Die Verhältnismässigkeit der bisherigen behördlichen Installationen wurde in Visp, Brig und Naters nie durch eine Datenschutzbehörde beurteilt, das wäre nachzuholen.

Actions #5

Updated by sinnfrei over 9 years ago

  • Target version changed from Existierende/Funktionierende Datenschutz- und GIDA Behörde to 20140804 Mumble Meeting

Status nach Sitzung mit Fanti:
Es ist eine Map geplant, auf welcher die behördlichen Überwachungszonen erfasst sind.
Ein Monitoring und eine lokale Kontrolle - auch von privaten - Installationen wird folgen.
Fanti legt hier grossen Wert auf die kommenden Google Glasses und wird dafür ein ausführliches Infoblatt erstellen; dies wird er in Zukunft auch für andere Themen tun um so ein Informationsfundus zu schaffen, auf den er referenzieren kann; es ist also auch eine Zeitersparnis.

Actions #6

Updated by sinnfrei over 9 years ago

  • Status changed from Needs Work to Needs Feedback
  • Assignee deleted (dataCore)
  • Target version deleted (20140804 Mumble Meeting)
Actions #7

Updated by sinnfrei over 6 years ago

  • Target version set to Existierende/Funktionierende Datenschutz- und GIDA Behörde

Traktandum für Sitzung mit Fanti

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