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Information / Varia #6343

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Statutenänderung Piratengericht

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Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
-
Category:
-
Start date:
01 April 2014
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Antrag

Die Piratenversammlung möge beschliessen:

Art. 8 Piratengericht (alt)
1 Das Piratengericht entscheidet als Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung über Streitigkeiten unter Mitgliedern im Zusammenhang mit der Piratenpartei Zentralschweiz und ihren Untergliederungen sowie über solche betreffend Mitgliedschaft und Statuten.
2-5 [...]
6 Das Piratengericht setzt sich aus einem Präsidenten und bis zu vier Richtern zusammen, welche von der Piratenversammlung individuell für vier Jahre gewählt werden, falls das Piratengericht nicht durch die Piratenpartei Schweiz besetzt wird.
7 Das Piratengericht organisiert sich selbst und das Verfahren.

Art. 8 Piratengericht (neu)
1 Das Piratengericht entscheidet als Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung über Streitigkeiten unter Mitgliedern im Zusammenhang mit der Piratenpartei Zentralschweiz und ihren Untergliederungen sowie über solche betreffend Mitgliedschaft, Organschaft und Statuten.
2-5 [...]
6 Das Piratengericht setzt sich aus einem Präsidenten und bis zu vier Richtern zusammen, welche von der Piratenversammlung individuell für vier Jahre gewählt werden. Wählbar sind alle Personen welche kein anderes gewähltes Amt der Piratenpartei Zentralschweiz bekleiden.
7 Das Piratengericht regelt das Verfahren.

Begründung

Die statuarische Schiedsklausel soll derjenigen der Piratenpartei Schweiz angeglichen werden. Zudem soll die Piratenpartei Zentralschweiz Gelegenheit erhalten ihre eigenen Richter zu wählen, auch solche die kein Mitglied der Piratenpartei Zentralschweiz sind.

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