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Task / Tâche #6481

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Task / Tâche #4734: Kanton Aargau - geplante Vernehmlassungsverfahren

Anhörung Projekt «PARK innovAARE»

Added by cta over 10 years ago. Updated about 10 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Politische Aktivität
Start date:
22 July 2014
Due date:
23 September 2014
% Done:

100%

Estimated time:

Description

https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/anhoerungen_vernehmlassungen_2/laufende_anhoerungen/laufende_anhoerungen_details/laufende_anhoerungen_details_36742.jsp

Kurzbeschrieb

Am 26. Juni 2014 hat die Plenarversammlung der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) das konsolidierte Umsetzungskonzept der Kantone mit der Auswahl der Netzwerkstandorte des Nationalen Innovationsparks (NIP) verabschiedet und dabei beschlossen, das Aargauer Projekt PARK innovAARE als einen der zwei Netzwerkstandorte in die Startformation des NIP aufzunehmen.

PARK innovAARE wird den Forschungs- und Werkplatz Aargau nachhaltig in seiner Position als Innovations- und Technologiekanton stärken. Neben dem Kanton Aargau und dem Paul Scherrer Institut haben sich die Fachhochschule Nordwestschweiz, die Standortgemeinden Villigen und Würenlingen, zahlreiche KMU und grosse Firmen mit internationaler Ausstrahlung bereit erklärt, das Projekt PARK innovAARE nicht nur ideell, sondern mit namhaften Betriebsbeiträgen auch finanziell mitzutragen.

Gemäss dem Trägerschafts- und Finanzierungsmodell des PARK innovAARE setzt sich das finanzielle Engagement des Kantons Aargau für den PARK innovAARE aus folgenden Komponenten zusammen:

Aktienkapital von Fr. 330'000.– (nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits)
Anschubfinanzierung von 2 Millionen Franken
Mietzinsausfallgarantie von 5 Millionen Franken ab 2018 für eine Laufzeit von maximal 30 Jahren

Mit den seit dem Jahr 2012 für das Vorhaben aufgelaufenen Vorleistungen von 1 Mio. Franken wird dem Grossen Rat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 8'000'000.– beantragt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Ausgabenre-ferendum) gemäss § 63 Abs. 1 lit. d KV. Gemäss § 66 Abs. 2 der Kantonsverfassung ist daher vor dem Beschluss eine Anhörung durchzuführen.

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