Beschluss / Décision #6566
closedStatutenänderung Einberufungsfristen
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Description
Antrag¶
Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 5 Piratenversammlung (alt)
1 ...
2 Ein Geschäft entseteht auf begründeten Antrag von zwei Piraten oder eines Organs, welche ebenfalls bis 48 Stunden vor der Beschlussfassung Änderungs- und Gegenanträge zu Geschäften stellen können.
3 ...
4 Die Einberufung der Piratenversammlung in Natura erfolgt per Email sowie im Publikationsorgan bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung. Die traktandierten Geschäfte sind in gleicher Weise bis zwei Wochen vor der Versammlung bekannt zu geben.
5-8 ...
Art. 5 Piratenversammlung (neu)
1 ...
2 Ein Geschäft entseteht auf begründeten Antrag von zwei Piraten oder eines Organs, welche ebenfalls Änderungs- und Gegenanträge zu Geschäften stellen können. Hauptanträge, welche nicht bis drei Tage vor der jeweiligen Publikationsfrist eingehen, können unberücksichtigt bleiben.
3 ...
4 Die Einberufung der Piratenversammlung in Natura erfolgt per Email sowie im Publikationsorgan bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung. Die traktandierten Geschäfte sind in gleicher Weise bis fünf Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
5-8 ...
Begründung¶
Die Frist von vier Wochen ist für unsere kleine agile Partei viel zu lang. Zwei Wochen sind genug. Damit die Anträge sauber verarbeitet und verschickt werden können, brauch es zwischen Einreichung und Versand zusätzlich ein paar Tage.
Zudem soll die Frist für Änderungsanträge wegfallen, da unsere Versammlungen klein genug sind, um Änderungen auf der Versammlung zuzulassen.