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Antrag #7111
closedPosition KR/ZG 2508
Start date:
16 February 2016
Due date:
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0%
Estimated time:
Description
Antrag¶
Die Piratenversammlung möge beschliessen, zum Kantonsratsgeschäft Motion von Manuel Brandenberg und Heini Schmid betreffend Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes; Gleichbehandlung der privaten Beschwerdeführer mit den Behörden wie folgt Stellung zu beziehen:- Position: Die Piratenpartei Zentralschweiz möchte den tatsächlichen Rechtsschutz im Verwaltungsrecht stärken. Die Parteientscheädigung senkt die Hürde bei gerechtfertigten Beschwerden. Diese soll jedoch unabhängig von einer Vertretung gewährt werden, da auch nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer grosse Aufwände auf sich nehmen müssen.
- Empfehlung: Die Piratenpartei Zentralschweiz empfielt ihrer Kantonsräten, diese Motion für erheblich zu erklären und gegebenenfalls zu beantragen, die Parteientschädigung auch für nicht anwaltlich vertretene Beschwerdeführer im VRG vorzusehen.
Begründung¶
Wer Recht erhalten hat, soll für den von der Behörde verursachten Aufwand entschädigt werden. Es ist nicht einzusehen, warum der zeitliche Aufwand von Beschwerdeführern oder eines rechtskundigen Freundes im Falle des Obsiegens im Gegensatz zu den Anwaltskosten nicht entschädigt werden soll.
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