Motion #7115
closedStatutenänderungen Artikel 3.2 Mitgliedschaft
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Description
Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 3 Mitgliedschaft (alt)
1 Mitglieder der Piratenpartei Schweiz sind juristische und natürliche Personen sowie
die anerkannten Kantonalen Sektionen und deren Untergliederungen.
2 Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag bezahlt haben.
3 Für die Aufnahme und Verwaltung der Mitglieder ist der Vorstand zuständig. Für die gemeinsamen Mitglieder kann die Kantonale Sektion dies übernehmen. Über den Ausschluss entscheidet das Piratengericht.
Art. 3 Mitgliedschaft (neu)
1 ... (unverändert)
2 Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und den zuletzt fälligen Mitgliederbeitrag bezahlt haben. Der Mitgliederbeitrag wird mit dem Beitritt und in den Folgejahren 30 Tage nach Versand der ersten Zahlungsaufforderung fällig.
3 ... (unverändert)
Art. A Inkrafttreten
1 Diese Statutenänderung tritt am Tag nach dem Beschluss in Kraft.
Begründung
Dieser Antrag stellt sicher, dass jeder Pirat, der innert nützlicher Frist seinen Mitgliederbeitrag bezahlt durchgehend stimmberechtigt ist. Dies ist insbesondere im Hinblock auf die neue Urabstimmung wichtig.
Antragsteller
PPV als Organ