Motion #7125
closedAntrag Statuntenänderung Art 7.1
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Description
Die Piratenversammlung möge folgende Statutenänderung annehmen:
Art. 7 Abs. 1 (alt)
Der Vorstand setzt sich aus dem Parteipräsidenten oder den zwei Co-Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Schatzmeister zusammen, welche von der Piratenversammlung individuell für zwei Amtsjahre gewählt werden. Zusätzlich kann jede Kantonale Sektion einen Piraten als Vorstandsmitglied entsenden.
Art. 7 Abs. 1 (neu)
Der Vorstand setzt sich aus dem Parteipräsidenten oder den zwei Co-Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Schatzmeister zusammen, welche von der Piratenversammlung individuell gewählt werden. Die Gesamterneuerungswahl findet alle zwei Jahre statt, vakante Positionen können für den Rest der Amtsdauer nachgewählt werden. Zusätzlich kann jede Kantonale Sektion einen Piraten als Vorstandsmitglied entsenden.
Art. A Übergangsbestimmungen
1 Diese Statutenänderung tritt sofort in Kraft.
2 An der beschliessenden Piratenversammlung ist Gesamterneuerungswahl.
Begründung
Es wurde in der Vorstandssitzung einmal festgestellt, dass in den Statuten nicht klar definiert ist, dass beim Vorstand um Endet der Amtszeit hin (alle zwei Jahr) jeweils ne Neuwahl stattfindet. Die soll mit dieser kleinen Änderung konkretisiert werden.
Antragsteller
Dieser Antrag wird vom PPV als Organ gestellt.