Beschluss / Décision #7281
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Beauftragung Rechtsstreit Zoll
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Updated over 8 years ago.
Status:
Angenommen / Accepté
Beschlussart / Forme:
Praesenzsitzung / Reunion presence
Antragsteller/Demandeur:
Exception
Description
Antrag¶
Der Vorstand möge beschliessen, Rechtsanwalt Marc-Frédéric Schäfer mit der Vertratung in Sachen falsche Zollveranlagung der Überwachungsbooklets und Pressemappen zu beauftragen.
Kostenfolge und Risiko wird nachgereicht.
Begründung¶
Der schweizer Zoll hat uns bei der Einfuhr der Überwachungsbooklets und Pressemappen ca. 150 Franken zu viel an Mehrwertsteuer und Zöllen berechnet weil sie die Rechnungen Ursprungsbestätigungen des Lieferanten wir-machen-druck.de nicht akzeptiert haben. Ich habe Marc Schäfer konsultiert und er ist der Meinung, wir könnten das zurückfordern.
Bei der Erstellung des Zahlungsauftrages bin ich auf dieses Ticket aufmerksam geworden. Nachdem ich mich während etwa 30 Jahren mit solchen Sachen herumgeschlagen habe, möchte ich euch doch noch auf etwas aufmerksam machen, bevor da zu viele Umtriebe generiert werden:
1. Die MWSt ist eine Steuer, und kein Zollbetrag. Die MWSt in der CH muss bei der Einfuhr bezahlt werden, auch wenn die Ware präferenzbegünstigt ist. Sie beträgt bei der in diesem Fall importierten Ware 8% vom Rechnungsbetrag einschliesslich Transport bis an die Grenze. Sie ist m. E. also zurecht erhoben worden (CHF 145.85).
2. Der zollfreie Import ist möglich, wenn eine gültige Ursprungserklärung zum Einfuhrzeitpunkt vorliegt. Eine Ursprungserklärung kann auch als Rechnungserklärung gültig sein, sofern sie dem genauen Wortlaut des Freihandelsabkommens entspricht (siehe Art. 7 http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=Gueltigkeit_Praeferenznachweise). Mir liegen nur die scans der Rechnungen vor, auf der ersten Rechnung deckt zudem die Quittung vom Zoll einen Teil der Seite ab. Der Text auf den Rechnungen entspricht den Anforderungen (http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=D30_1_6_2_d). Die Rechnungserklärungen müssen handschriftlich unterschrieben sein. Das ist auf den beiden Rechnungen über EUR 275.25 der Fall. Auf der Rechnung über EUR 148.99 kann ich das nicht bestätgen, weil eben ein Teil des scans überdeckt ist.
Wenn diese Rg auch unterschrieben ist, wäre also die Einfuhr zollfrei gewesen. Die Rückforderung des Betrages von CHF 54.90 könnte also evtl. Erfolg haben. Wenn ihr dann den Aufwand dafür inkauf nehmen wollt.
- Due date set to 07 June 2016
- Status changed from New to Angenommen / Accepté
- Target version changed from Vorstandssitzung 2016 04 26 to Vorstandssitzung 2016 06 21
- % Done changed from 0 to 70
Also available in: Atom
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