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Beschluss / Décision #7350

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Einberufung PV

Added by altimking over 8 years ago. Updated over 8 years ago.

Status:
Angenommen / Accepté
Priority:
High
Assignee:
Category:
Vorstand
Start date:
13 June 2016
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:
Beschlussart / Forme:
Umlaufbeschluss / Decision circulaire
Umsetzung / Réalisation:
Antragsteller/Demandeur:
Alan Timme

Description

Lieber Vorstand,

Es wird Zeit die PV ein zu berufen und ich bitte euch Zeitnah eure Einwilligung unten ein zu tragen. Wir müssen endlich über das geschehene reden und als Partei Konsequenzen ziehen damit wir fortschreiten und das geschehene hinter uns lassen können.

Juristische Begründung des Einberufungsprozesses über den Vorstand
Es haben 3 der 14 stimmberechtigten Mitglieder gestützt Art. 64 Abs. 3
ZGB die Einberufung einer Piratenversammlung zum Zwecke der Abberufung
und Neuwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder beantragt.

Gemäss Art. 6 Abs. 1 StPPZS ist der Präsident der Piratenversammlung für
die Einberufung der Piratenversammlung zuständig. Da der vormalige
Präsident der Piratenversammlung zurückgetreten ist und die Statuten für
diesen Fall keine Regelung vorsehen ist die Zuständigkeit fraglich.

Art. 6 Abs. 3 S. 2 StPPZS ist nach dem klaren Wortlaut nicht
einschlägig, da die Piratenversammlung nicht darauf verzichtet hat,
einen Präsidenten der Piratenversammlung zu wählen.

Demzufolge kommt Art. 64 Abs. 2 ZGB subsidär zu Anwendung und der
Vorstand wird damit für die Einberufung zuständig. Alternative wäre
gestützt auf Art. 69c durch das Gericht einzuberufen.

Der Termin 5. Juli 2016 wurde den aktiven Piraten vorgeschlagen. Die Mehrheit ist an diesem Datum verfügbar.
Daher soll die PV für den 5. Juli angesetzt werden. Zug ist gegenwärtig das Zentrum der Parteiaktivitäten und
bietet sich daher als Ort an.

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