Antrag #7357
closedStatutenänderung betreffend Artikel 8 Ordnungsmassnahmen bei Pflichtverletzung
Description
Antrag¶
Alt
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder fünf Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...
Neu
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder drei Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...
Begründung¶
Das Quorum von fünf Piraten für ein Ordnungsmassnahmenverfahren wegen Pflichtverletzung ist unrealistisch hoch, da wir aktuell keine 15 Piraten sind.
Updated by smutje1982m over 8 years ago
Dagegen.
Es kann nicht angehen, das drei Mitglieder für Personen, die Ihnen nicht passen, OM beantragen können. Wenn sich ein Pirat tatsächlich falsch verhält, finden sich auch bei 8 aktiven Piraten 5, die eine OM unterstützen würden. Zudem gibt es ja noch Parteiorgane, welche OM beim PG beantragen können.
Updated by Exception over 8 years ago
Es kann nicht angehen, das drei Mitglieder für Personen, die Ihnen nicht passen, OM beantragen können. Wenn sich ein Pirat tatsächlich falsch verhält, finden sich auch bei 8 aktiven Piraten 5, die eine OM unterstützen würden. Zudem gibt es ja noch Parteiorgane, welche OM beim PG beantragen können.
Es ist ein Antrag, der auch begründet sein muss, sonst wird das Gericht schon gar nicht darauf eintreten. Bei der PPS, wo es einiges mehr an aktiven Piraten gibt, sinds fünf die das können. Eine Mehrheit zu brauchen um zu statuarischen Rechten zu kommen ist Unsinn. Zudem haben wir gerade wieder einmal gesehen, wie funktionsfähig die Organe in solchen Fällen sind.
Rechtliche Mittel sind dazu da, die Minderheit zu schützen. Die Mehrheit kann sich mit demokratischen Mittel selber helfen.