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Antrag #7357
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Statutenänderung betreffend Artikel 8 Ordnungsmassnahmen bei Pflichtverletzung
Antrag #7357:
Statutenänderung betreffend Artikel 8 Ordnungsmassnahmen bei Pflichtverletzung
Description
Antrag¶
Alt
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder fünf Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...
Neu
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder drei Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...
Begründung¶
Das Quorum von fünf Piraten für ein Ordnungsmassnahmenverfahren wegen Pflichtverletzung ist unrealistisch hoch, da wir aktuell keine 15 Piraten sind.
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