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Antrag #7357

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Statutenänderung betreffend Artikel 8 Ordnungsmassnahmen bei Pflichtverletzung

Added by Exception over 8 years ago. Updated over 8 years ago.

Status:
Abgelehnt
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statuten und Ordnungen
Target version:
Start date:
20 June 2016
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Antrag

Alt
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder fünf Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...

Neu
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder drei Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...

Begründung

Das Quorum von fünf Piraten für ein Ordnungsmassnahmenverfahren wegen Pflichtverletzung ist unrealistisch hoch, da wir aktuell keine 15 Piraten sind.

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