Antrag #7418
closedStatutenänderung - Piratenversammlung
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Description
Die Piratenversammlung möge beschliessen die Statuten Art. 5 durch folgende Absätze zu ergänzen
9. Die Piratenversammlung in natura kann nur eröffnet werden wenn das Piratenfass vor Ort und soweit gefüllt ist, das jeder Anwesende Pirat mindestens ein Glass (4cl) verkosten kann. Das Piratenfass ist ausschliesslich mit dem Rum "Pyrat" aufzufüllen.
10. Der amtierende Piratenpräsident ist verantwortlich dafür, dass das Piratenfass bei der Piratenversammlung vor Ort ist, genug gefüllt ist.
11. sollte das bisherige Fass nicht ausreichend gross sein, so ist der amtierende Piratenpräsident weiter dafür verantwortlich an dieser PV ein Fass zu stellen, welches an sich selbst gross genug ist. Diese Fass wird an der PV eingeweiht und gilt fort an als amtierendes Piratenfass
12. Sollte Abs. 9,10 oder 11 nicht erfüllt sein, so gilt der amtierende Piratenpräsident automatisch als abgesetzt und wird an der zu haltenden Piratenversammlung neu gewählt. Die PV kann in diesem fall auch ohne Piratenfass eröffnet werden.
13. Wird ein neuer Piratenpräsident gewählt, so geht das Piratenfass sofort in dessen Obhut über. Sollte das Piratenfass nicht anwesend sein liegt es in der Verantwortung des neu gewählten Piratenpräsidenten für die nächste PV an das Piratenfass zu gelangen oder ein neues zu organisiern.