Beschluss / Décision #7420
closedOrtspartei Steinhausen
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Description
Antrag¶
Der Vorstand möge beschliessen, eine Ortspartei Steinhausen zu errichten und das folgende Reglement für Ortsparteien zu verabschieden.
Ortsparteienreglement¶
Art. 1 Errichtung
1 Der Vorstand errichtet auf Antrag eines aktiven Piraten in einer Gemeinde eine Ortspartei und lädt alle Mitglieder in der Gemeinde zur Teilnahme ein.
2 Der Vorstand hebt Ortsparteien auf, wenn diese dem Zweck nicht dienlich sind.
Art. 2 Organisation
1 Der Ortspartei gehören die Mitglieder in der betreffenden Gemeinde an. Stimmberechtigt sind die Piraten.
2 Der Präsident der Ortspartei wird auf Vorschlag ihrer Piraten durch den Vorstand beauftragt. Der Vorstand entzieht diese Beauftragung bei Fehlverhalten.
3 Der Präsident der Ortspartei beruft die Sitzungen der Ortspartei ein und informiert die Mitglieder über kommunale Belange.
4 Der Präsident der Ortspartei hat Finanzkompetenz innerhalb eines Budgets von 30% des Mitgliederbeitrsags der Piraten in der Ortspartei. Das Budget wird um zweckgebundene Spenden ergänzt.
5 Der Präsident der Ortspartei dokumentiert seine Tätigkeit und alle Beschlüsse der Ortspartei fortlaufend zuhanden des Vorstands und der Mitglieder der Piratenpartei Zentralschweiz.
Art. 3 Aussenwirkung
1 Der Präsident der Ortspartei vertritt die Interessen der Piratenpartei Zentralschweiz in der betreffenden Gemeinden gegenüber der Bevölkerung, der Presse und den Behörden.
2 Die Ortspartei kann Positionen zu kommunalen Angelegenheiten fassen. Diese unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss Art. 7 Abs. 4 der Statuten.
3 Die Ortspartei kann Kandidaten zu kommunalen Wahlen aufstellen oder unterstützen. Diese unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss Art. 7 Abs. 4 der Statuten.
Begründung¶
Der Antragsteller bewegt sich kommunalpolitisch in einer Grauzone, da er keine Beauftragung dafür hat. Für weitere kommunale Aktivitäten wären klare Regeln von Vorteil. Dieses Modell ist einfach, flexibel und funktioniert auch mit einigen weiteren Piraten.