Antrag #7730
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Description
Antrag¶
Die Piratenversammlung möge beschlissen, die Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1-2 ...
2bis Eine Anzahl Piraten entsprechend der abgerundeten Kubikwurzel aus der Summe stimmberechtigter Teilnehmer der letzten Piratenversammlung in Natura bildet ein Quorum. Die Quorumszahl wird nach jeder Piratenversammlung publiziert.
3-4 ...
Art. 5 Piratenversammlung
1 ...
2 Ein Geschäft entsteht auf begründeten Antrag eines Quorums oder eines Organs,
welche ebenfalls Änderungs- und Gegenanträge zu Geschäften stellen können. Hauptanträge, welche nicht bis drei Tage vor der jeweiligen Publikationsfrist eingehen, können unberücksichtigt bleiben.
Art. 7 Vorstand
1-2 ...
3 Das Referendum gilt als zustandegekommen, wenn ein Quorum innert 48 Stunden dem Beschluss in Textform widerspricht. Die Referendumsfrist beginnt mit der Veröffentlichung im Publikationsorgan und hemmt den Beschluss.
4-5 ...
Art. 8 Piratengericht
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positionen der Piratenpartei, so kann das Piratengericht durch jedes Organ, jede Kantonale Sektion oder ein Quorum zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7bis ...
7 Das Piratengericht regelt das Verfahren. Diese Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum durch ein Quorum. Die Referendumsfrist beginnt mit der Publikation, beträgt 7 Tage und hemmt den Beschluss.
Begründung¶
Heute haben wir in der Piratenpartei Zentralschweiz ein Quorum von zwei Piraten für Anträge, was bei der letzten Piratenversammlung einer Zweidrittelsmehrheit entsprach. Dies ist nicht sinnvoll.
Zudem soll das Antragsquorum flexibel gestaltet werden. Die neue Regelung mit der Qubikwurzel der Teilnehmer der letzen Piratenversammlung stellt sicher, dass das Quorum immer erreichbar bleibt, sich aber auch nach oben anpasst, wenn mehr Piraten aktiv sind.
Antragsteller¶
Stefan Thöni
Moira Brülisauer