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Beschluss / Décision #7770

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Wahlkampffinanzierung

Added by Exception almost 7 years ago. Updated almost 7 years ago.

Status:
Angenommen / Accepté
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Vorstand
Start date:
23 November 2017
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:
Beschlussart / Forme:
Umlaufbeschluss / Decision circulaire
Umsetzung / Réalisation:
Antragsteller/Demandeur:
Exception

Description

Antrag

Der Vorstand möge beschliessen, für den Verwaltungsgerichtswahlkampf 2018 3000 Franken für Flyerversand und/oder Plakatierung zauszugeben.

Begründung

Die PPZS verfügt über run 7000 Franken flüssige Mittel. Für den Kantons- und evtl Gemeinderatswahlkampf 2018 werden kaum mehr als 2000 Franken benötigt für Plakate und Flyer, da wir wegen der Kooperation nur voraussichtlich nur in einer Gemeinde selbst Wahlwerbung finanzieren müssen.

Der Richterwahlkampf hingegen findet im ganzen Kanton statt und wird auch von der öffentlichen Hand deutlich weniger unterstützt werden. Der Kandidat beabsichtigt zudem für diesen Wahlkampf rund 7000-8000 Franken aus Privatmitteln zuzuschiessen bzw. zu Spenden. Damit kann ein Versand in alle Haushaltungen und eine APG-Plakatierung in der Stadt Zug finanziert werden. Zusätzlich können vermutlich in einigen Gemeinde wieder öffentliche Plakatstellen bespielt werden.

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